Bündner erteilen Aufenthaltsbewilligung trotz Vorstrafen – Kritik

Karin Aebischer
Karin Aebischer

Thusis,

Das Migrationsamt des Kantons Graubünden steht in der Kritik. Es soll später verhafteten Drogenhändlern leichtfertig eine Aufenthaltsbewilligung erteilt haben.

Roveredo
Das Bündner Migrationsamt steht wegen Aufenthaltsbewilligungen für das Dorf Roveredo in der Kritik. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Bündner Regierung gerät unter Druck.
  • Personen mit Vorstrafen haben eine Aufenthaltsbewilligung erhalten.
  • Sie wurden Anfang März bei einer Drogenrazzia festgenommen.

«Wie ist es möglich, dass eine Person, die im Tessin als zu risikoreich für eine Bewilligung eingestuft wurde, in Graubünden aufgenommen wird?»

Das fragt sich die Gemeindeverwaltung von Roveredo, einem kleinen Dorf im Kanton Graubünden.

Denn vier von sieben Personen, die Anfang März im Rahmen einer internationalen Drogenrazzia im Ausland festgenommen wurden, sind in Roveredo im Misox wohnhaft.

Tut die Schweiz genug gegen Drogenhandel?

Und nun ist auch klar: Sie hatten Vorstrafen.

Die Gemeinde Roveredo hat deshalb einen Brief nach Chur geschickt. Sie fordert vom kantonalen Migrationsamt mehr Sorgfalt bei der Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen.

Im Tessin abgelehnt, in Graubünden willkommen

Vize-Gemeindepräsident Decio Cavallini sagt gegenüber dem Radio und Fernsehen der italienischsprachigen Schweiz RSI: «Unserer Ansicht nach fehlt vor allem das Bewusstsein dafür, dass Personen mit einem solchen Strafregister so leicht eine Bewilligung B auf Schweizer Boden erhalten können.»

Zumal sich ein anderer Kanton – das Tessin – verweigert hatte und ein dritter Kanton bereits kurz davor gewesen sei, die Ausweisung aus der Schweiz zu beschliessen.

«Wir fragen uns also: Wie ist das in Graubünden möglich?», so Cavallini zum Sender.

Nun wollen Bündner Parlamentarier das Thema neu aufgreifen. «Dieser Vorfall beunruhigt die Bevölkerung. Die Politik muss darauf reagieren«, wird Samuele Censi, Präsident der Fraktion des italienischsprachigen Graubündens zitiert.

In der nächsten Session soll das Thema zur Sprache gebracht werden.

Kommentare

User #3569 (nicht angemeldet)

Das Daueraufenthaltsrecht in der Schweiz wird mit der Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) nach fünf Jahren (oder nach zehn Jahren ununterbrochenem Aufenthalt) erteilt. Es ist unbefristet, nicht an Bedingungen geknüpft und gilt für EU/EFTA-Bürger sowie Drittstaatenangehörige (nach 10 Jahren). – Es kann nur bei längerer Landesabwesenheit (in der Regel über 6 Monate) oder bei schweren Verstössen gegen die öffentliche Ordnung entzogen werden.

User #985 (nicht angemeldet)

Das ist ja die KORRUPTE SCHWEIZ

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