Klosters: Beiträge für Jugendförderung 2026
Vereine in Klosters können bis 30. Juni 2026 Gesuche für die Jugendförderbeiträge einreichen. Vollständige Unterlagen sind zwingend erforderlich.

Wie die Gemeinde Klosters mitteilt, Die örtlichen Vereine und Organisationen, welche wesentliche Aktivitäten im Rahmen der Jugendförderung ausüben, können Gesuche für Beitragsleistungen (einmalige und/oder wiederkehrende) für das Jahr 2026 einreichen.
Bei der Einreichung der Gesuche sind das Mitgliederverzeichnis der Jugendlichen bis zum 20. Altersjahr (Jahrgänge 2005 bis 2018) mit Adressen und Altersangaben, die Rechnung des Vereinsjahres 2025 mit speziellem Auszug über die reinen Kosten für Jugend-Aktivitäten sowie eine gültige Zahlungsverbindung (IBAN-Nummer und korrekte Adresse des Empfängers et cetera) zwingend beizulegen.
Die Gesuche sind bis spätestens 30. Juni 2026 der Ratskanzlei zu Händen des Vorstandes einzureichen. Nach diesem Datum eingehende oder unvollständige Gesuche können nicht berücksichtigt werden. Massgebend sind die Bestimmungen des Reglements zur Jugendförderung von 1989.






