Der Berner Regierungsrat verabschiedet ein Gesetz zur möglichen Stärkung seiner Beteiligung an der BLS AG und BLS Netz AG.
BLS
Das Bahnunternehmens BLS. (Archivbild) - keystone

Der Berner Regierungsrat hat das Gesetz über die Beteiligung des Kantons an der BLS AG und an der BLS Netz AG verabschiedet. Damit sollen die in der Kantonsverfassung geforderten gesetzlichen Grundlagen für die Beteiligung des Kantons geschaffen werden.

Die Vorlage lasse die bestehende Beteiligung an der BLS AG und an der BLS Netz AG unverändert, teilte die Staatskanzlei am Donnerstag mit. Sie lege den Rahmen fest, in dem der Regierungsrat die Anteile bei Bedarf vergrössern oder verringern könne.

Mehrheitsbeteiligungen bleiben erhalten

Die Mehrheitsbeteiligung des Kantons müsse dabei aber erhalten bleiben. Weiter würden die Ziele festgelegt, die der Kanton mit der Beteiligung an der «BLS»-AG und «BLS»-Netz-AG verfolgt. Dazu gehört etwa, dass er zu einem angemessenen Angebot im öffentlichen Regionalverkehr beiträgt.

Der Gesetzesentwurf geht nun zum Grossen Rat und wird voraussichtlich in einer Herbstsession beraten.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

BLSGesetz