Biel befürwortet kommunales Stimmrecht für ausländische Personen
Der Gemeinderat der Stadt Biel begrüsst das Stimmrecht für Ausländerinnen und Ausländer auf kommunaler Ebene. In seiner am Mittwoch veröffentlichten Stellungnahme gegenüber dem Kanton hat er Vorschläge zur Vereinfachung der Bedingungen gemacht.

Konkret schlug der Gemeinderat vor, die Voraussetzungen für die Gewährung des Stimmrechts an ausländische Personen an drei Kriterien zu binden. Das Stimmrecht erhalten soll, wer volljährig, im Besitz einer Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) oder einer Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B) ist und ununterbrochener Wohnsitz in der Gemeinde seit mindestens 2 Jahren hat.
Er sei der Meinung, dass die Integration von Personen ausländischer Herkunft mit einer raschen Teilhabe am lokalen politischen Leben gefördert werde, schrieb der Gemeinderat in einer Mitteilung. Sein Vorschlag stärke ausserdem die Gemeindeautonomie. Gemeinden würde es freistehen, bei Bedarf strengere Wohnsitzfristen festzulegen.
Der Entwurf der Kantonsregierung sieht als Bedingungen nebst der Volljährigkeit eine Niederlassungsbewilligung und einen ununterbrochenen Aufenthalt von mindestens zehn Jahren in der Schweiz, davon fünf im Kanton Bern und drei Monate in der jeweiligen Gemeinde, vor.
Die vom Regierungsrat eröffnete Vernehmlassung zur Einführung eines fakultativen Stimmrechts für ausländische Einwohnende auf Gemeindeebene erfordert eine Teilrevision der Kantonsverfassung und des Gemeindegesetzes. Die Vernehmlassung dauert noch bis zum 27. Januar. Sie geht zurück auf die interfraktionelle Motion «Gemeindeautonomie für politische Rechte!», die der Grosser Rat in der Herbstsession 2024 ganz knapp überwiesen hatte.
Da die Einführung eines fakultativen, kommunalen Ausländerstimmrechts eine Teilrevision der Berner Kantonsverfassung und des Gemeindegesetzes bedingen, wird sich der Grosse Rat nochmals mit dem Vorhaben befassen. Danach ist eine kantonale Abstimmung nötig, interessierte Gemeinden werden anschliessend nochmals abstimmen.






