Der Gemeinderat hat – gestützt auf § 18 der kantonalen Verordnung über den vorbeugenden Brandschutz – mit Präsidialverfügung vom 27. Juli 2018 entschieden, ab Zeitpunkt der Verfügung bis auf Widerruf ein allgemeines Feuerverbot auf dem Gebiet der Gemeinde Hittnau zu erlassen. In der Zwischenzeit liegen weitere Informationen und Lagebilder der Kantonspolizei vor.
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Der Nationalfeiertag 2018 ist bereits wieder Geschichte und so ruhig abgelaufen, wie kaum jemals. Die Kantonspolizei bedankt sich, dass die Gemeinden mit den getroffenen Massnahmen dazu beigetragen haben. Rückblickend kann erfreut festgehalten werden, dass es am 1. August zu vergleichsweise wenigen Brandereignissen gekommen ist und grössere Brände gänzlich ausgeblieben sind.

Die sehr grosse Trockenheit hält weiterhin an. Die lediglich punktuellen Niederschläge am 1. August brachten keine Entspannung der Situation. Für die nächsten Tage ist keine Wetteränderung zu erwarten. Deshalb hat der kantonale Fachstab «Trockenheit» am Freitag, 3. August 2018, eine Neubeurteilung der Lage im Kanton Zürich vorgenommen.

Die Baudirektion verfügte am 26. Juli 2018 ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe bis 200 Meter Abstand. Dieses Verbot bleibt weiterhin bestehen. Die meisten Gemeinden haben vor dem 1. August 2018 das Feuerverbot ausgeweitet und so beispielsweise das Abbrennen von Feuerwerk oder das Grillieren auf Terrassen untersagt. Die Bestimmungen der Gemeinde Hittnau bleiben bis auf Widerruf bestehen.

-Mitteilung der Gemeinde Hittnau (mis)

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