Beschwerde gegen Betriebsreglement für Heliport Pfaffnau abgewiesen

Die Anzahl der zulässigen jährlichen Flugbewegungen auf dem Heliport Pfaffnau wird auf 2500 festgelegt. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde von Anwohnern gegen das neue Betriebsreglement abgewiesen.

Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde von Anwohnern beim Heliport Pfaffnau abgewiesen. (Archivbild)
Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde von Anwohnern beim Heliport Pfaffnau abgewiesen. (Archivbild) - KEYSTONE/GAETAN BALLY

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) genehmigte das neue Betriebsreglement für den Heliport Pfaffnau LU im November 2023. Darin vorgesehen sind maximal 2500 Flugbewegungen pro Jahr. Zuvor lag das Jahreskontingent bei 800 An- und Abflügen. Allerdings besteht seit Juli 2022 eine Vereinbarung mit dem BAZL, die 2000 Bewegungen zulässt.

Gegen das neue Betriebsreglement beschritt eine Gruppe von elf Privatpersonen den Rechtsweg, wie aus einem am Mittwoch publizierten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hervor geht. Die Beschwerdeführer äusserten unter anderem Kritik an den zunehmenden Lärmemissionen, führten aber auch Argumente wie Klima- und Gesundheitsschutz ins Feld. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Rügen der Anwohner abgewiesen.

Es hält fest, dass bei einer Beibehaltung eines Jahreskontingents von 800 Flugbewegungen der Heliport nicht wirtschaftlich betrieben werden könne und dies auch allgemein nicht verhältnismässig wäre. Das Gleiche gelte auch für ein anderes Jahreskontingent von unter 2500 Flugbewegungen.

Die gesetzlich vorgegebenen Grenzwerte hinsichtlich Lärm würden bei 2500 Flugbewegungen eingehalten. Laut Gericht sei auch nicht davon auszugehen, dass der Wert der Liegenschaften vermindert werde. (Urteil A-6683/2023 vom 19.1.2026)

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