Im Kanton Bern könnte die Altersgrenze für Stipendien bald von 35 auf 50 Jahre angehoben werden.
Marianne Schild
Marianne Schild (GLP) fordert in ihrer Motion, die Altersgrenze für Stipendien im Kanton Bern von 35 auf 50 Jahre zu erhöhen. - Marianne Schild

Im Kanton Bern könnte die Alterslimite für Stipendien bald von 35 auf 50 Jahre erhöht werden. Der Regierungsrat beantragt Annahme einer Motion von Marianne Schild (GLP) und Mitstreitern aus fast allen Fraktionen.

In Zeiten des Fachkräftemangels müsse auch die Nachwuchsrekrutierung neu gedacht werden, schreibt Schild in ihrem Vorstoss. Zum potenziellen Nachwuchs gehörten auch Erwachsene mit der Bereitschaft, sich umzuschulen oder weiterzubilden.

Wer seine erste Ausbildung erst nach 35 beginne oder fortsetze, solle dasselbe Anrecht auf Unterstützung haben wie die Jüngeren. Mit 50 Jahren habe man immer noch 15 Jahren Erwerbstätigkeit vor sich.

Der Regierungsrat pflichtet dem bei. Wer als über 35-jährige Person den Zugang zu einer stipendienrechtlich anerkannten Ausbildung schaffe, habe eine erhebliche Hürde bezwungen und sollte nicht an fehlenden Unterstützungsbeiträgen scheitern.

Mehr Chancen durch höhere Alterslimite

Wird die Alterslimite auf 50 Jahre angehoben, erwartet der Regierungsrat jährlich rund hundert zusätzliche positive Entscheide. Die Mehrkosten schätzt er auf rund eine Million Franken.

Neben Bern kennen fünf weitere Kantone ein Höchstalter 35 bei Stipendien. Acht Kantone haben keine Altersgrenze. Bei den übrigen Kanonen liegt das Höchstalter zwischen 40 und 55 Jahren.

Im Ausnahmefall sind Stipendien im Kanton Bern nach dem 35. Altersjahr schon heute möglich – zum Beispiel, wenn die Ausbildung dem beruflichen Einstieg nach einer Familienphase dient. Die Motionäre fordern, dass künftig keine besonderen Umstände geltend gemacht werden müssen.

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