Berner Kantonsparlament ebnet Weg zu Stellvertretung für Elternzeit

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Bern,

Mitglieder des Berner Kantonsparlaments sollen sich in Zukunft während des Mutterschafts- oder Vaterschaftsurlaubs vertreten lassen können. Der Rat hat die entsprechenden Verfassungs- und Gesetzesänderungen am Montag in erster Lesung beschlossen.

Grossrätliche Neueltern sollen sich im Kanton Bern künftig vertreten lassen können. (Symbolbild)
Grossrätliche Neueltern sollen sich im Kanton Bern künftig vertreten lassen können. (Symbolbild) - KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Mit 97 zu 58 Stimmen stiess der Gesetzesentwurf auf breite Zustimmung. «Wir können etwas gewinnen und nicht viel verlieren», sagte Marianne Schild für die GLP. Eine Stellvertretung schwäche nicht die Demokratie, sondern ermögliche eine breitere Teilhabe, fügte Samantha Dunning (SP) an.

Einzig SVP und EDU lehnten das Ansinnen ab: «Eine Stellvertretung verwässert den Wählerentscheid», sagte Barbara Josi für die SVP. Ausserdem verwies sie auf die jüngst auf Bundesebene beschlossene Gesetzesänderung, wonach Parlamentarierinnen ihren Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung nicht mehr verlieren, wenn sie ihr Mandat wahrnehmen. Ein Nichteintretensantrag ihrer Fraktion fand aber keine Mehrheit.

Minimaldauer bleibt

Die somit beschlossene Vertretungsmöglichkeit dauert mindestens zwei Sessionen und maximal ein Jahr. Als Stellvertretende sollen jeweils die Ersatzpersonen auf der jeweiligen Wahlliste nachrücken.

SP/Juso und Grüne/AL versuchten vergebens, die Minimaldauer auf eine Session zu reduzieren. Je nach Organisation in der Familie seien sechs Monate zu lang, argumentierte Maurane Riesen (SP). Hier hielten aber sämtliche anderen Fraktionen dagegen: «160 Mitglieder garantieren genug Repräsentation», sagte FDP-Sprecher Carlos Reinhard. Und für die EVP wäre der Aufwand für eine einzige Session zu viel, wie Katja Streiff ausführte.

Chancenlos blieb auch die linke Forderung, dass sich kranke oder verunfallte Ratsmitglieder ebenfalls vertreten lassen können. Einzig die EVP unterstützte die Antragsstellerinnen. GLP und Mitte stellten sich auf den Standpunkt, das ursprüngliche Anliegen nicht gefährden zu wollen.

Zurück zum Büro

Die Vorlage geht zurück auf einen 2023 in Teilen überwiesenen, überparteilichen Vorstoss. Dieser hatte zunächst gefordert, auch für krankheits- oder unfallbedingte Absenzen eine Stellvertretung zu prüfen. Im Zuge eines Hin und Her mit dem Büro des Grossen Rats aufgrund der erwähnten Gesetzesänderung auf Bundesebene hatte das Parlament die Forderung aber entschlackt.

Das Kantonsparlament wird sich in einer zweiten Lesung erneut mit der Vorlage befassen. Weil die Stellvertretungsmöglichkeit eine Verfassungsänderung voraussetzt, wird anschliessend das Berner Stimmvolk darüber befinden können.

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