Bern will Finanzkompetenzen von Stadt- und Gemeinderat anpassen
Das Berner Stadtparlament plant, die Finanzkompetenzen von Stadtrat und Gemeinderat zu erhöhen.

Das Berner Stadtparlament will die Finanzkompetenzen von Stadtrat und Gemeinderat erhöhen. Eine Volksabstimmung soll erst dann obligatorisch stattfinden, wenn die Kosten einer Vorlage mehr als zwölf Millionen Franken betragen. Bisher lag die Grenze bei sieben Millionen.
Die letzte Anpassung der Finanzkompetenzen fand vor 25 Jahren statt. Seither haben sich verschiedene Rahmenbedingungen verändert, namentlich sind die Preise gestiegen und Bauprojekte komplexer geworden.
So kommt es denn, dass in der Stadt Bern immer mehr Volksabstimmungen stattfinden, weil selbst verhältnismässig kleine Projekte die Finanzkompetenz des Stadtrats übersteigen. Wohl rekordverdächtig war der Abstimmungssonntag vom 18. Juni 2023, als die Stimmberechtigten über ganze siebzehn Vorlagen abzustimmen hatten.
Eine Herkulesaufgabe, nicht nur für die Stimmberechtigten, sondern auch für die Verwaltung und die Politik. Etwas weniger wäre wohl mehr, sagte SP-Stadtrat Chandru Somatsundara.
Mehr Kompetenz oder Demokratie-Einschränkung?
Mit einer Erhöhung der Schwellenwerte würde die direkte Demokratie nicht eingeschränkt. So viele Abstimmungen könnten die Stimmberechtigten auch überfordern oder ermüden.
Die Konsequenz: Abstimmungen würden einfach durchgewunken, ohne dass sich die Stimmberechtigten eingehend damit befassten. Dazu komme, dass Prozesse und Verfahren durch die vielen Abstimmungen verlangsamt werden, gab Maurice Lindgren (GLP) zu bedenken.
Die direkte Demokratie dürfe nicht eingeschränkt werden, betonte SVP-Stadtrat Alexander Feuz. Die hohe Anzahl an Abstimmungen sei eben der Preis der Demokratie. Eine «Selbstkastration» sei aber nicht sinnvoll. Es sei wichtig, dass Bürgerinnen und Bürger mitreden könnten.
Bis anhin lag die Ausgabenschwelle für das Stadtparlament bei sieben Millionen Franken. Neu soll sie auf zwölf Millionen angehoben werden.
Ausgabenschwelle erhöht
Das heisst, dass das Volk erst abstimmen kann, wenn ein Projekt mehr als zwölf Millionen Franken kostet. Auch die Finanzkompetenz des Gemeinderates soll von heute 300'000 auf 500'000 Franken steigen.
Kostet ein Projekt mehr als eine halbe Million Franken, muss der Stadtrat zustimmen. Für das fakultative Referendum soll die bestehende Schwelle erhalten bleiben.
Das bedeutet: beschliesst der Stadtrat eine Ausgabe von mehr als zwei Millionen Franken, kann weiterhin mit einem Referendum eine Volksabstimmung erzwungen werden.
Der Stadtrat sagte am Donnerstag mit 50 zu 15 Stimmen bei 3 Enthaltungen Ja zu der entsprechenden parlamentarischen Initiative. Das letzte Wort in der Sache wird das Volk haben. Die Abstimmungsbotschaft verabschiedete der Stadtrat ebenfalls am Donnerstag.