Bern prüft Koordinationsstelle für Menschen mit einer Behinderung
Der Kanton Bern könnte bald eine spezialisierte Stelle zur Förderung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen bekommen.

Der Kanton Bern soll die Schaffung einer Koordinationsstelle für Menschen mit einer Behinderung prüfen. Der Grosse Rat hat am Dienstag einen entsprechenden Vorstoss überwiesen. Die Schweiz habe sich mit der Ratifizierung der UNO-Behindertenrechtskonvention im Jahr 2014 verpflichtet, die Gleichstellung und Inklusion von Menschen mit einer Behinderung zu fördern.

Das betreffe auch die Kantone und die Gemeinden, waren sich die Motionärinnen und Motionäre einig. Anders als in 13 anderen Kantonen gebe es in Bern als einem der grössten Kantone aber keine spezialisierte Stelle, welche die Massnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Menschen mit einer Behinderung koordiniere. «Das finden wir stossend», sagte die Sprecherin Regula Bühlmann (Grüne).
Gleichstellung ist Selbstverständlichkeit
«Gleichstellung sollte im 21. Jahrhundert eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein», sagte Simone Leuenberger (EVP). Da diese nicht erreicht sei, sei eine Koordinationsstelle unbedingt nötig. Eine solche Stelle könnte Massnahmen inner- und ausserhalb der Verwaltung koordinieren und fördern und würde so zum Abbau von Hindernissen beitragen, waren sich die Motionärinnen einig.
So etwa im Bildungsbereich, im Hoch- und Tiefbau und auf dem Arbeitsmarkt. Die Fraktion der Grünen sei erstaunt, dass die Regierung nur Abklärungen zum Anliegen machen wolle, sagte Anna de Quervain. «Sind wir ehrlich: Das hätte schon lange passieren müssen.»
Kantonsregierung will weitere Abklärungen treffen
Die Kantonsregierung hatte nämlich Annahme der Motion als Postulat beantragt, um zuerst weitere Abklärungen treffen zu können. Sie anerkenne zwar, dass über die bestehenden Massnahmen hinaus zusätzliche Bemühungen erforderlich seien.
Dennoch seien mit der Schaffung einer solchen Koordinationsstelle diverse Fragen verbunden. Etwa zu den gesetzlichen Grundlagen, den personellen und finanziellen Aufwänden sowie der organisatorischen Eingliederung und der Zusammenarbeit mit bestehenden Stellen.
Die Motionärinnen wandelten ihren Vorstoss schliesslich in ein Postulat um. Dieses wurde vom Grossen Rat mit 104 Ja- zu 36 Nein-Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen.