In den nächsten 15 Jahren ist geplant, alle geeigneten Dächer und Fassaden im Kanton Basel-Stadt mit Solarpanels zu bestücken.
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Solarpanel. (Symbolbild) - Keystone

Bis in 15 Jahren sollen alle dafür geeigneten Dächer und Fassaden im Kanton Basel-Stadt mit Solarpanels ausgestattet werden. Das verlangt die Solareoffensive des Kantons, die am Montag in die Vernehmlassung geschickt worden ist.

Die Offensive sei Teil der Klimaschutzstrategie des Kantons mit dem CO2-Netto-Null-Ziel bis 2037, sagte der Vorsteher des Departements für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Kaspar Sutter (SP), am Montag an einer Medienkonferenz. Die Abkehr von fossilen Energieträgern bedinge nun eine vermehrte Stromproduktion.

Kaspar Sutter
Kaspar Sutter, Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt und Vorsteher des Departements fuer Wirtschaft. - keystone

Bis jetzt kennt Basel-Stadt lediglich eine Solarpanelpflicht bei Neubauten. Diese soll nun auf bestehende Bauten inklusive nicht beheizte Parkhäuser und Lagerhallen ausgeweitet werden. Dies entspricht auch einer Forderung aus dem Grossen Rat, der eine entsprechende Motion des Grün-Alternativen Bündnisses an die Regierung überwiesen hatte.

Vorgaben zur Nachrüstung

Konkret heisst dies nun, dass alle Bauten, die sich «gut oder sehr gut» dafür eignen, in den kommenden 15 Jahren mit Solarpanels nachgerüstet werden müssen. Wer diese Vorgabe nicht erfülle, werde mit einer jährlichen Ersatzabgabe belastet, so Sutter.

Um diese Nachrüstungen zu erleichtern, solle neu ein kostenloses Melde- statt ein aufwändiges Baubewilligungsverfahren gelten. Dies entspreche dem geltenden Bundesgesetz. Bewilligungspflichtig bleiben Anlagen auf Kultur- und Naturdenkmälern sowie Anlagen an Fassaden von Bauten in der Schon- und Schutzzonen.

Ziel ist, den Kanton Basel-Stadt vom Makel des schweizerischen Schlusslichts bei der Produktion von Solarstrom zu befreien, das er zusammen mit dem Kanton Genf belege, hiess es. Dabei gelte es, das Potential von 800 Gigawatt-Stunden im Jahr möglichst auszuschöpfen.

Fördergelder für Liegenschaftsbesitzer

Die Liegenschaftsbesitzerinnen und -besitzer können für die Nachrüstung Fördergelder beim Bund und bei einer hohen Ausnutzung des Potentials auch beim Kanton beantragen.

Gleichzeitig hat die Regierung beschlossen, bei den vom Kanton selber genutzten Liegenschaften im Verwaltungsvermögen mit guten Beispiel voranzugehen. Bis 2030 soll die Eigenstromproduktion im Vergleich zu 2022 vervierfacht werden, hiess es an der Medienkonferenz.

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