Baselbieter Regierung kann bei Gesundheitsausgaben sparen
Der Baselbieter Landrat hat am Donnerstag vier Anträge von Urs Roth (SP) abgelehnt, die Kürzungen bei den Gesundheitsausgaben verhindern wollten. Die Regierung kann somit sparen.

Roth hatte vier Anträge gestellt, die insgesamt Ausgabenkürzungen im Volumen von rund 2,3 Millionen Franken im Budget 2026 und rund sechs Millionen Franken in den Jahren 2027 bis 2029 aus dem Plan der Regierung streichen sollten.
Für die Anträge war die SP und erhielt teilweise Unterstützung von der GLP und der Mitte. Die FDP und die SVP waren konsequent gegen die Anträge.
Mit nur einer Stimme Unterschied lehnte der Landrat den Antrag ab, der eine Kürzung bei den Vorhalteleistungen für den Notfall und die Notfallzentrale beim Kantonsspital verhindern wollte. Die Abstimmung verlief mit 42 zu 41 Stimmen bei 1 Enthaltung.
Mit 49 zu 36 Stimmen ohne Enthaltungen scheiterte Roths Antrag, Vorhalteleistungen für den Rettungsdienst nicht zu kürzen. Mit 55 zu 30 Stimmen bei 1 Enthaltung scheiterte zudem der Antrag, Leistungen für die Aus- und Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten nicht zu reduzieren.
Beim letzten von Roths Anträgen ging es darum, die Mitfinanzierung von psychiatrischen Tageskliniken nicht zu verringern. Der Antrag wurde mit 53 zu 32 Stimmen ohne Enthaltungen abgelehnt.
Zu einer Kürzung bei der Pikettentschädigung, der sogennanten Inkonvenienzentschädigungen, bei Hebammen kommt es hingegen nicht. Die Regierung hatte lediglich 50'000 Franken jährlich ab 2027 vorgesehen. Lucia Mikeler (SP) hatte eine Fortführung von 300'000 Franken pro Jahr gefordert und ihr Antrag wurde mit 57 zu 25 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen.










