Baselbieter Landrat für Kompromiss im Finanzausgleich

Keystone-SDA Regional
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Liestal,

Der Baselbieter Landrat hat sich am Donnerstag dafür entschieden, der Gemeindeinitiative zum Finanzausgleich einen Kompromiss des Gemeindeverbands entgegenzustellen. Die Abstimmung verlief mit 61 zu 18 Stimmen ohne Enthaltungen.

Der Baselbieter Landrat hat am Donnerstag in erster Lesung die Teilrevision des Finanzausgleichsgesetzes behandelt. (Symbolbild)
Der Baselbieter Landrat hat am Donnerstag in erster Lesung die Teilrevision des Finanzausgleichsgesetzes behandelt. (Symbolbild) - KEYSTONE/MICHAEL BUHOLZER

Der Kompromiss des Verbandes Basellandschaftlicher Gemeinden (VBGL) sieht vor, dass der Abschöpfungssatz bei den Gebergemeinden von heute 60 Prozent auf 47 Prozent reduziert wird. Zudem sollen die Lastenabgeltungen und Kompensationsleistungen um 13,5 Prozent erhöht und alle vier Jahre durch den Regierungsrat beschlossen werden.

Die Gemeinden hinter der Initiative hatten in Aussicht gestellt, ihre Initiative zurückzuziehen, sollte der Landrat einen für sie akzeptablen Gegenvorschlag verabschieden, wie aus dem Kommissionsbericht hervorgeht. Auch 47 der 69 Empfängergemeinden würden den Kompromiss unterstützen.

Den Antrag, den VBLG-Kompromiss als Gegenvorschlag der Initiative gegenüberzustellen, reichte am Donnerstag Andreja Weber (FDP) ein. «Wir sind der Meinung, dass es einen Abstimmungskampf Gemeinde gegen Gemeinde zu verhindern gilt», sagte Weber.

Auch andere Fraktionssprechende befürchteten gemäss ihren Voten eine solche Situation zwischen den Gemeinden und sprachen sich auch für die VBLG-Variante aus. Ein solcher Abstimmungskampf von Geber- gegen Empfängergemeinden droht, wenn der Landrat keine 4/5-Mehrheit findet und die Geber ihre Initiative nicht zurückziehen.

Einig schienen sich die Fraktionen weitestgehend darin, dass weder die Initiative noch der Gegenvorschlag der Regierung gute Lösungen seien. «Der Finanzausgleich hat einen gewissen Reformbedarf, aber sicher nicht in der Dimension, wie es die Initiative verlangt», sagte Pascale Meschberger (SP). Laut ihr macht der Gegenvorschlag die Sache auch nicht besser.

Mit ihrer formulierten Gesetzesinitiative wollen die Baselbieter Gebergemeinden Arlesheim, Oberwil, Therwil, Allschwil, Binningen und Pratteln weniger in den kantonalen Ressourcenausgleich einzahlen. Sie verlangen, dass die Abschöpfung ihrer Steuerkraft über dem Ausgleichsniveau mal Einwohnerzahl von heute 60 Prozent graduell auf 40 Prozent im Jahr 2034 reduziert wird.

Im Jahr 2025 entrichteten die Gebergemeinden rund 77,2 Millionen Franken in den Ressourcenausgleich, wie Zahlen des Kantons zeigen. Die Regierung geht davon bei einer Annahme von einer Differenz von 7,3 Millionen Franken aus.

Zudem verlangen die Gemeinden mit der Initiative, dass der Kanton die von ihm an sie ausgezahlten Lastenabgeltungen (LA) und Kompensationsleistungen (KL) an aufgelaufene und künftige Teuerung angleicht. Beide Anliegen erfordern eine Änderung des Finanzausgleichsgesetzes.

Mit den LA unterstützt der Kanton einzelne Gemeinden bei überdurchschnittlichen Kosten, etwa bei der Bildung oder der Sozialhilfe. Mit den KL entschädigen sich Kanton und Gemeinden gegenseitig für verschobene Aufgaben, der Grossteil des Geldes fliesst jedoch vom Staat an die Kommunen.

Die Regierung lehnt die Initiative ab. Sie erachtet es als falsch, den bei einer Annahme reduzierten horizontalen Ressourcenausgleich vertikal mit erhöhten LA und KL quer abzufedern, wie sie in ihrer Vorlage schreibt. Sie geht davon aus, dass der Kanton bei einer Annahme sieben Millionen Franken mehr für LA und KL bis 2034 bezahlen müsste.

Die Regierung hat der Initiative einen Gegenvorschlag gegenübergestellt. Dieser sieht vor, die Abschöpfung bei den Gebergemeinden nur auf 50 Prozent zu reduzieren und den Empfängergemeinden bis 2030 sinkende Übergangsbeiträge zu entrichten. Dies sei für den Kanton erfolgsneutral, heisst es.

Die Finanzkommission hatte sich in ihrer zweiten Behandlung des Geschäfts sowohl gegen die Initiative wie auch gegen den Gegenvorschlag ausgesprochen. Am Donnerstag lehnte sie laut Kommissionspräsident Florian Spiegel (SVP) auch den Kompromiss ab.

Die Abstimmung zum Landratsbeschluss erfolgt in der zweiten Lesung.

Kommentare

User #7830 (nicht angemeldet)

Es wäre wünschenswert, wenn die Politik mal die Prämienverbilligung neu anpassen würde !!! Die Obergrenze für 2 verheiratete Personen liegt immer noch bei maximal 51000.00. Obwohl beide Personen ohne Unterbruch bis zur Rente gearbeitet haben, steht dies in keinem Verhältnis zur momentanen Kostenexplosion. Dazu wundert man sich dann auch noch, wenn die Bevölkerung kein Geld mehr ausgeben kann.

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