Baselbieter Berufsbildungsfonds-Initiative für ungültig erklärt
Der Rechtsdienst der Baselbieter Regierung und des Landrats hat die Berufsbildungsfonds-Initiative der Wirtschaftskammer für rechtsungültig erklärt. Die Regierung beantragt dem Parlament einen entsprechenden Beschluss, wie sie in einer Mitteilung vom Mittwoch schreibt.

Bei den Beiträgen, mit denen der Berufsbildungsfonds gefüllt werden soll, handelt es sich um eine Steuer, wie es in der Vorlage heisst. Eine Steuer könne nur auf Verfassungsebene eingeführt werden, nicht mittels einer Gesetzesinitiative. Damit verstosse diese gegen kantonales Recht.
Das Begehren «Duale Ausbildung mit Berufsbildungsfonds stärken» fordert in der Hauptsache die Schaffung eines Fonds, mit dem die Berufsbildung im Kanton unterstützt werden soll. Finanziert werden soll der Fonds durch Arbeitgeber, die nicht bestimmte Voraussetzungen im Bezug auf die Ausbildung erfüllen.
Die Initiative ist eine von insgesamt 16, die die Wirtschaftskammer im Sommer eingereicht hat und die dritte, die vom Rechtsdienst für ungültig erklärt wurde. Zwei weitere wurden bisher als teilgültig und neun weitere als gültig eingestuft. Am Ende befindet der Landrat über die Rechtsgültigkeit.






