Stadt Basel

Autofahrer will Durchfahrverbot bekämpfen – und scheitert

Ein Mann wehrte sich gegen das Durchfahrverbot in Birsfelden BL. Die Regierung lehnt die Beschwerde aber ab und erteilt ihm weiterhin keine Bewilligung.

birsfelden
Eine Beschwerde gegen das Durchfahrverbot in Birsfelden BL wurde abgelehnt. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Autofahrer bekämpft das Durchfahrverbot, seine Beschwerde wird aber abgelehnt.
  • Die Baselbieter Regierung verteidigt das System als verhältnismässig.
  • Der Mann könne auch ohne Durchfahrtsbewilligung am Vereinsleben teilnehmen.

Seit September 2025 gilt für Birsfelden BL ein Teildurchfahrverbot: Gewisse Quartierstrassen dürfen nur mit Bewilligung oder einer Mindestaufenthaltsdauer von 15 Minuten passiert werden. So soll verhindert werden, dass Automobilisten dem Stau auf der Autobahn oder der Hauptstrasse ausweichen. Durchgesetzt wird die Regelung durch die automatische Durchfahrtskontrolle (ADK).

Ein Mann, der zwar nicht in Birsfelden lebt, aber zwei dortigen Vereinen angehört, hat nun eine Beschwerde eingereicht. Er focht die verweigerte Bewilligung sowie die Rechtmässigkeit des Teilverbotes an. Doch Erfolg hatte er nicht.

In einer Stellungnahme teilte die Baselbieter Regierung mit, dass sie die ADK als grundrechtskonform und die Teilfahrverbote für verhältnismässig betrachtet. Die Regierung befindet die Ausnahmeregelungen für die Teilfahrverbote für «sorgfältig durchdacht», heisst es. Sie würden eine Vielzahl von Fahrten erlauben. Zudem stünden die Vorteile insgesamt in einem «vernünftigen Verhältnis» zu den Nachteilen.

Die Regierung argumentiert, dass dem Beschwerdeführer zu Recht keine Bewilligung erteilt worden sei. Das Teildurchfahrtsverbot schränke ihn im Vereinsleben nicht ein, da dabei die Mindestverweildauer problemlos erreicht würde. Und auch sogenannte Bringfahrten, bei denen die Quartierstrasse auf derselben Seite wieder verlassen wird, sind gestattet.

Eingriff in Grundrechte laut Regierung erlaubt

Auch die automatische Durchfahrtskontrolle verteidigt die Regierung: Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung werde durch die automatische Erfassung der Kontrollschilder zwar eingeschränkt. Dies sei aber erlaubt, da es eine gesetzliche Grundlage sowie öffentliches Interesse gebe. Zudem sei der Eingriff verhältnismässig.

Die Gesetzesgrundlage bestehe im Rahmen des Polizeireglements der Gemeinde, das ausreichend normiert sei. Der Zweck der Datenerhebung sei klar definiert. Bei der Erfassung von durchfahrtsberechtigten Autos müssten die Daten sofort gelöscht werden. Der Zweck des Eingriffs stehe auch hier in einem «vernünftigen Verhältnis» zu dessen Wirkung, schreibt die Regierung.

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Damit lehnt sie die Beschwerde ab. Der Entscheid könne vor dem Kantonsgericht angefochten werden. Bei der Regierung seien derzeit noch weitere Beschwerden gegen Nichterteilungen von Durchfahrtsbewilligungen hängig, heisst es weiter.

Kommentare

User #6146 (nicht angemeldet)

Er könnte mit dem velo fahren

User #5030 (nicht angemeldet)

Ist Baselland nicht der Halbkanton, der als Vollkanton anerkannt werden möchte? Da habe ich einen Tip. Fusioniert mit Basel Stadt, dann hört der Unsinn mit "beider Basel" und X Spitälern, mehrfach bezahlter Regierung und ewigem Kampf um Anerkennung auf! Ist Feder ein Basel Ländschäftler oder Basel Städter, die gleiche Frage stellt sich beim FCB.

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