Ausserrhoder Kantonsrat nimmt Rückkehr des Archivs der untergegangenen Ausserrhoder Kantonalbank zur Kenntnis.
Kantonalbank Appenzell
Geschäftsadresse der früheren Kantonalbank Appenzell Ausserrhoden. - KEYSTONE/Christoph Ruckstuhl
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Der Ausserrhoder Kantonsrat hat am Montag die Rückkehr des Archivs ihrer einst untergegangenen Ausserrhoder Kantonalbank (ARKB) zur Kenntnis genommen. Für die Bemühungen gab es Lob, Kritiker wollten die rechtliche Situation nochmals prüfen.

Nach mehr als zehn Jahren schrieb der Kantonsrat das Postulat zur Überführung des Kantonalbank-Archivs von der UBS ins Staatsarchiv von Appenzell Ausserrhoden mit 34 Ja- zu 25 Nein-Stimmen ab. Dass es so lange gedauert habe, wurde der UBS angelastet.

Die Akten der ARKB sind physisch zwar wieder in Herisau. Dokumente, welche dem Bankkundengeheimnis unterliegen, werden aber erst spätestens 60 Jahre nach ihrer Archivierung wieder Eigentum des Kantons.

Kontroverse um Eigentumsrechte

Die marode ARKB wurde 1996 an die heutige UBS verkauft. 2003 unterzeichnete die Ausserrhoder Regierung eine Vereinbarung mit der UBS, worin sie das Eigentum der Bank am ARKB-Archiv anerkannte. Damit wurde das Archiv der Hoheit des Staatsarchivs entzogen und das verfassungsmässige Einsichtsrecht Dritter ausgehebelt.

Es sei «bitter und demütigend», wie die Bank mit dem Staat umgehe, kritisierte SP-Kantonsrätin Judith Egger, die 2013 das entsprechende Postulat einreichte. Sie appellierte daran, dieses nicht abzuschreiben, sondern die rechtliche Situation nochmals vertieft zu prüfen. Der Ratsschreiber erklärte hingegen, eine Klage verspreche weniger Erfolg als die derzeitige Lösung.

Historische Akten im Staatsarchiv

Andere Akten rund um den Untergang der Kantonalbank sind seit 1997 im Staatsarchiv. Sie wurden vom früheren Bundesrat Hans-Rudolf Merz (FDP) übergeben.

Merz war von 1993 bis 1996 als Troubleshooter Präsident der Bankverwaltung der ARKB. Nach dem Verkauf der Bank lieferte er freiwillig fünf Bundesordner mit Akten im Ausserrhoder Staatsarchiv ab.

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