Aargauer Staatsangestellte verdienen weniger als in der Wirtschaft
Im Kanton Aargau kann laut Regierungsrat keine Rede von einer «Lohnprämie» in der Kantonsverwaltung sein. Die Löhne der Verwaltung liegen im Durchschnitt mehr als vier Prozent unter jenen der Privatwirtschaft. Besonders deutlich ist der Rückstand bei Führungskräften.

Der Regierungsrat beantwortete am Freitag eine Interpellation aus den Reihen von FDP und SVP. Basis der Anfrage war eine nationale Studie, die den öffentlichen Verwaltungen im Schnitt eine «Lohnprämie» von über fünf Prozent bescheinigte.
Für den Aargau zeichnet der Regierungsrat in der Antwort jedoch ein anderes Bild. Während die nationale Studie mit pauschalen Schätzungen arbeitet, stützt sich der Kanton auf einen detaillierten Lohnbenchmark der Firma Kienbaum AG, der die Löhne von rund 1,2 Millionen Arbeitnehmenden in der Schweiz vergleicht.
Das Lohnniveau der Kantonsverwaltung liegt über alle Funktionen hinweg bei 95,68 Prozent des Niveaus der Privatwirtschaft, wie der Regierungsrat festhält. Damit verdienten Kantonsangestellte für vergleichbare Tätigkeiten im Schnitt 4,32 Prozent weniger als ihre Kollegen in privaten Unternehmen. Auch im Vergleich mit den Nachbarkantonen liege der Aargau mit 98,8 Prozent leicht unter dem Durchschnitt.
Mit einer 42-Stunden-Woche arbeite das Staatspersonal deutlich länger als der Durchschnitt der verglichenen Privatunternehmen (40,87 Stunden). Auch Extras wie Lunch-Checks, Beiträge an den Arbeitsweg oder überobligatorische Familienzulagen gebe es beim Kanton nicht.
Besonders ausgeprägt ist die Differenz demnach in den oberen Gehaltsklassen. Während die Löhne in der unteren Hälfte der Lohnskala mit einem Minus von 1,6 Prozent noch relativ nah am Markt liegen würden, klaffe die Schere bei den Führungskräften weit auseinander.
Laut Regierungsrat verdienen Führungspersonen beim Kanton Aargau durchschnittlich 21,7 Prozent weniger als in der Privatwirtschaft. Auf ein Jahresgehalt von 130'000 Franken hochgerechnet entspricht dies einem Abschlag von rund 28'300 Franken.
Da keine Wettbewerbsverzerrung zulasten der Privatwirtschaft vorliege, sieht die Regierung keine Veranlassung für korrigierende Massnahmen zur Lohnsenkung. Das Ziel bleibe ein ausgeglichenes, konkurrenzfähiges, aber nicht «konkurrenzierendes» Lohnniveau, um qualifiziertes Personal halten zu können.






