Aargauer Richter sollen künftig länger urteilen dürfen
Der Aargauer Regierungsrat möchte die Altersgrenze für hauptamtliche Richterinnen und Richter um drei Jahre erhöhen. Aktuell liegt diese bei 65 Jahren.

Damit soll «wertvolles Fachwissen» länger erhalten bleiben, wie die Regierung in einer Medienmitteilung vom Freitag schreibt.
Das ist eine von mehreren geplanten Änderungen des Gerichtsorganisationsgesetzes, die sich nun in der Anhörung befindet.
Neu sollen nebenamtliche Richterinnen und Richter ihr Amt bis zum Ende der laufenden Amtsperiode ausführen dürfen, auch wenn sie währenddessen 70 Jahre alt werden. Ziel sie es, die Zahl der Ersatzwahlen zu reduzieren. Damit wird eine SVP-Motion umgesetzt.
Auch soll die Wohnsitzpflicht für Mitglieder der Schlichtungsbehörde für Miete und Pacht wegfallen. Es sei zunehmend schwieriger, Fachpersonen aus dem Immobilienbereich zu finden, heisst es in der Medienmitteilung weiter. Auch hier setzt die Regierung eine Motion um, diesmal eine von der Mitte.
Die Anhörung dauert bis Mitte Juni. Die neuen Regeln sollen ab 1. März 2028 gelten.






