Der Aargauer Regierungsrat lehnt ein explizites Verbot von Schottergärten ab und setzt stattdessen auf ein kantonales Konzept.
Schotter wird aus dem Vorgarten eines Hauses abgetragen. Die steinernen Gärten stellen eine Gefahr für das Mikroklima dar.
Aargauer Regierungsrat lehnt explizites Verbot von Schottergärten ab, setzt aber auf klimaangepasste Freiräume. - Lennart Stock/dpa
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Der Aargauer Regierungsrat ist gegen ein explizites Verbot von Schottergärten. Er setzt jedoch auf ein kantonales Konzept für die Förderung von klimaangepassten, biodiversen und nutzergerechten Freiräumen in der Siedlung. Der Regierungsrat stützt das Anliegen, leblose Schottergärten zu verhindern.

Ein nur auf Schottergärten zielendes Verbot werde dem berechtigten Anliegen nicht gerecht, schrieb der Regierungsrat am Freitag in der Stellungnahme zu einer Motion aus den Reihen von SP, Grünen, GLP, SVP und EVP.

Der Regierungsrat stützt nach eigenen Angaben das Ziel, wonach im Siedlungsraum Freiräume möglichst so zu gestalten sind, dass sie nicht zu Hitzeinseln werden. Die Freiräume sollten die Versickerung ermöglichen, die Biodiversität fördern und die Aufenthaltsqualität im Freien steigern.

Seit der Revision der kantonalen Bauverordnung seien die Gemeinden in der Pflicht. Sie müssten bei Gesamtrevisionen und umfassenderen Teilrevisionen der Nutzungsplanung aufzeigen, wie die Wohnqualität und die Qualität der Aussen- und Naherholungsräume verbessert würden.

Gemeinden in der Pflicht

Im Rahmen der Gemeindeautonomie obliege es den Gemeinden, die bestehenden Möglichkeiten zu nutzen, um begrünte und nutzerfreundliche Freiräume einzufordern und allfällige neue Vor- gaben im kommunalen Recht zu schaffen.

Vor allem setzt der Regierungsrat auf das bereits früher vom grossen Rat geforderten Konzept zu Biodiversitätsflächen im Kanton. Dieses werde derzeit erarbeitet. Es gehe auch um Massnahmen zu Sensibilisierung und Beratung sowie finanzielle Anreize. Bei dieser integralen Sichtweise werde auch das Thema der Schottergärten behandelt.

Im Kanton Solothurn beschloss das Parlament im März, das Anlegen neuer Stein- und Schottergärten zu verbieten.

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