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Aargauer Regierung will Gesundheitsgesetz ändern

Keystone-SDA Regional
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Aarau,

Die Aargauer Regierung will mit einer Gesetzesrevision die Gesundheitskosten dämpfen. Geplant sind Zulassungsstopps für nichtärztliche Berufe und strengere Aufsichtsregeln.

Die Aargauer Regierung will bei überdurchschnittlichem Kostenwachstum Zulassungsbeschränkungen für nichtärztliche Leistungserbringer einzuführen. Betroffen wären davon unter ander...
Die Aargauer Regierung will bei überdurchschnittlichem Kostenwachstum Zulassungsbeschränkungen für nichtärztliche Leistungserbringer einzuführen. Betroffen wären davon unter ander... - KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Eine zentrale Massnahme zielt auf die Dämpfung der Kostenentwicklung, wie der Regierungsrat am Freitag mitteilte. Er will die Möglichkeit schaffen, bei überdurchschnittlichem Kostenwachstum Zulassungsbeschränkungen für nichtärztliche Leistungserbringer einzuführen. Betroffen wären davon unter anderem die Pflege, Hebammen, Apotheken sowie Transport- und Rettungsunternehmen.

Zudem soll die Gesundheitsförderung gestärkt werden. Dafür will die Regierung jährlich einen Mindestbetrag festlegen, um krankheitsvorbeugende Massnahmen zu unterstützen.

Eine weitere Anpassung betrifft den Datenaustausch zur Qualitätssicherung. Für das kantonale Brustkrebsscreening-Programm soll eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, die den Austausch von Daten mit dem Krebsregister unter klaren datenschutzrechtlichen Voraussetzungen regelt.

Verankerung von Palliative Care

Die Revision sieht auch eine Verschärfung der Aufsicht und der Bewilligungsregeln vor. So soll die Bewilligungspflicht explizit auf rein ambulant tätige Spitalstandorte ausgeweitet werden. Zudem will der Regierungsrat die gesetzliche Grundlage schaffen, um bei Verstössen Betriebsbewilligungen entziehen und Bussen verhängen zu können.

Neu soll auch Palliative Care ausdrücklich im Gesundheitsgesetz verankert werden. Damit will die die Betreuung von Menschen mit unheilbaren Krankheiten langfristig absichern.

Die Änderung des Gesundheitsgesetzes soll gemäss Mitteilung in zwei Schritten erfolgen. Eine erste Anhörung dazu dauert bis am 27. November 2026.

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