Aargauer Regierung lehnt Verbot von gefährlichen Hunden ab
Die Aargauer Regierung will nichts von einem Verbot von Kampfhunden wissen und lehnt eine entsprechende Motion ab. Ein auf Rassen basierendes Verbot ist gemäss Regierung weder fachlich überzeugend noch umsetzbar.

Ein Verbot sei unverhältnismässig und würde zu einem «Kollaps des Vollzugs» führen, teilte der Regierungsrat am Freitag in seiner Stellungnahme mit. Die von Politikern aus SVP, Mitte, SP, Grüne, FDP und EVP eingereichte Motion forderte ein Verbot für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial.
Eine Analyse der schweren Beissvorfälle der letzten zwei Jahre im Kanton habe gezeigt, dass sich diese nicht auf einzelne Rassen beschränken liessen, schrieb die Regierung.
In den vergangenen zwei Jahren kam es im Kanton zu sechs schweren Bissverletzungen bei Menschen. In keinem dieser Fälle war ein Hund involviert, der auf der Rasseliste für potenziell gefährliche Hunde steht. Vier der sechs Vorfälle ereigneten sich im privaten Umfeld, hiess es weiter.
Anders sah die Situation bei Vorfällen mit anderen Tieren aus. So wurden 21 Hunde schwer und neun tödlich verletzt. Auffällig oft waren dabei kleine Hunde die Opfer. Zudem töteten Hunde 19 andere Tiere, darunter neun Rehe. Im Kanton Aargau waren per Ende Juni 2026 rund 46'400 Hunde registriert.
22'000 Hunde wären betroffen
Die Regierung warnte vor einem massiven administrativen Aufwand. Ein Verbot nach den Kriterien der Motionäre würde schätzungsweise 22'000 Hunde betreffen, was fast der Hälfte aller Hunde im Kanton entspreche. Die geforderten Einzelüberprüfungen und Rassenbestimmungen per DNA-Test seien in diesem Umfang nicht umsetzbar.
Statt eines Rasseverbots setzt der Regierungsrat auf die Verantwortung der Halterinnen und Halter. Er sprach sich für die Wiedereinführung einer obligatorischen Ausbildungspflicht für Hundehaltende aus, wie sie bereits in anderen Kantonen existiert.










