Aargauer Privatschüler brauchen Aufnahmeprüfung für Mittelschule
Im Kanton Aargau müssen Schüler von Privatschulen weiterhin eine Prüfung für die Aufnahme an eine Mittelschule bestehen. Der Grosse Rat hat die Forderung aus den Reihen von Bürgerlichen und den Grünen nach einer Gleichbehandlung mit Schülern der Volksschule verworfen.

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Das Parlament lehnte das Postulat mit 70 zu 55 Stimmen ab und folgte dem Antrag des Regierungsrats. Privatschulen erfüllen gemäss Regierungsrat keinen staatlichen Auftrag. Darin lägen auch ihre vom Staat zugestandenen Freiheiten begründet.
Der Notendurchschnitt in der Abschlussklasse einer öffentlichen Bezirksschule lasse aufschlussreichere Rückschlüsse zu, ob der Übertritt an eine Mittelschule oder Berufsmittelschule gerechtfertigt sei oder nicht, hielt der Regierungsrat in der schriftlichen Stellungnahme fest.
Bei den Privatschulen sei eine solche Aussage kaum möglich. Diese Schulen seien nicht verpflichtet, Noten zu vergeben. Im Kanton Aargau bestehen drei Privatschulen, die Unterricht auf dem Niveau der Bezirksschule anbieten.
Der Sprecher der Postulanten, Dominik Peter (GLP), sagte, Privatschulen seien nicht nur etwas für Reiche. Simona Brizzi (SP) betonte, der Übertritt in die Mittelschule dürfe bei einer Privatschule nicht nur auf die Noten abgestützt werden. Privatschüler dürften sich nicht den Eintritt in die Mittelschule kaufen. Ein Aufnahmeprüfung sei ein kostengünstiges Instrument.
Gemäss FDP sind diese Prüfungen gerecht. Fast jeder zweite Schüler schaffe diese Prüfung. Das heutige Verfahren für den Übertritt von der Volksschule in die Mittelschule habe sich bewährt. Es bestehe die Gefahr, dass ein Eintritt in die Mittelschule über eine Privatschule erkauft werden könnte, hiess es bei den Grünen. Die SVP stützte die Forderung für eine Gleichbehandlung mehrheitlich.
Volksschule ist für alle
Das heutige Übertrittsverfahren mit Aufnahmeprüfung habe sich bewährt, sagte Bildungsdirektor Alex Hürzeler (SVP) am Dienstag im Parlament. Es habe immer eine Aufnahmeprüfung der Privatschüler für die Mittelschule gegeben. Es gehe um 65 Schülerinnen und Schüler pro Jahr. Die Erfolgsquote liege bei rund einem Drittel.
Die Hoheit staatlicher Zeugnisse solle weiterhin Teil der öffentlichen Schulen bleiben. Diese unterstünden einer umfangreichen staatlichen Kontrolle. Die Privatschulen müssten sich nur am Lehrplan und an der Stundentafel orientieren.
Die Volksschule biete Chancengleichheit für alle. Die Schüler und Kinder hätten darauf ein Anrecht. Die beiden Systeme müssten weiterhin getrennt beachtet werden.
-Mitteilung der SDA (mis)