Flughafen Zürich

Aargau stellt Bedingungen für neues Zürcher Flugbetriebsreglement

Keystone-SDA Regional
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Aarau,

Der Aargauer Regierungsrat stimmt den Änderungen am Betriebsreglement des Flughafens Zürich grundsätzlich zu. Er knüpft seine Zustimmung jedoch an Bedingungen. So fordert er eine Reduktion der Flugbewegungen in der Nacht und wirksame Massnahmen gegen die Lärmbelastung.

Der Aargauer Regierungsrat fordert faire Lärmverteilung und weniger Nachtflüge am Flughafen Zürich. (Archivbild)
Der Aargauer Regierungsrat fordert faire Lärmverteilung und weniger Nachtflüge am Flughafen Zürich. (Archivbild) - KEYSTONE/MICHAEL BUHOLZER

Die geplanten Änderungen am Betriebsreglement des Flughafens Zürich würden die Sicherheit erhöhen und Verspätungen reduzieren, weshalb man sie grundsätzlich befürworte, schreibt Regierungsrat in seiner Stellungnahme an das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl).

Er befürwortet zentrale Massnahmen wie die Entflechtung der An- und Abflugrouten im Ostkonzept sowie bei den Starts von der Piste 28. Diese Änderungen vereinfachten den Flugbetrieb und erhöhten die Sicherheitsmarge, heisst es.

Eine zentrale Bedingung der Regierung ist, dass durch die Optimierungen gewonnene Kapazitäten ausschliesslich für den Abbau von Verspätungen genutzt werden dürfen. Eine Erhöhung der Anzahl geplanter Flüge dürfe es nicht geben. Diese Forderung sei auch von betroffenen Aargauer Gemeinden wie Baden geäussert worden.

Ein Hauptanliegen des Regierungsrats ist die Reduktion der Lärmbelastung im Limmattal, das als «doppelt belastet» gilt. Deshalb stimmt er der Lockerung der sogenannten Flight-Level-80-Regel ausdrücklich zu. Diese Regel zwingt heute viele Flugzeuge mit Zielen im Osten, nachts nach dem Start eine lange Schleife über dicht besiedeltes Aargauer Gebiet zu fliegen.

Im Jahr 2024 betraf dies rund 1760 Flüge, was fast zwei Dritteln der Starts Richtung Osten entsprach. Eine Lockerung der Regel würde direktere Abflüge ermöglichen und so die Lärmbelastung im Aargau reduzieren. Der Regierungsrat fordert in einem Antrag, diese Massnahme möglichst rasch umzusetzen.

Erneut scharfe Kritik übt die Regierung an den Berechnungen für die künftige Lärmbelastung. Für die zweite Nachtstunde (23.00 bis 24.00 Uhr) werde mit 3200 Flugbewegungen gerechnet. Diese Zahl sei nicht nachvollziehbar und widerspreche dem Ziel, Verspätungen und damit Nachtflüge zu verringern.

Der Schutz der Bevölkerung vor Lärm in den sensiblen Nachtstunden sei ein zentrales Anliegen. In einem zweiten Antrag fordert der Regierungsrat deshalb, die Anzahl der Flugbewegungen für die Lärmberechnung in der zweiten Nachtstunde deutlich zu senken.

Kommentare

User #5208 (nicht angemeldet)

Was soll den dieses Gemotze unseres Aargauer regierungstreue schon wieder, ich wohne auch hier seit 30 Jahren in der direkten Linie des Abfluges ohne ein Problem damit zu haben, denn man bekommt nun wirklich fast nichts von Lärm der überfliegenden Flieger mit, und was mich vor allem schon ärgert, sind die Auto Poser und möchte gerne Rennfahrer die den hundertfachen Lärm bei Tag und Nacht veranstalten. Die Flugzeuge hört man fast nie, man muss sich schon sehr anstrengen um das mitzubekommen. Wohne direkt unter der Abflugschneise des Flughafens ohne Beeinträchtigung

Partnun123

mal sehen, ob der RR darmit durchkommt ober darauf besteht- denn auch RR Mitglieder fliegen in den späten Abenstunden wenn der Flugplan entsprechend ausgelegt ist

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