Kanton Aargau: Absolutes Feuerverbot gilt bis auf Weiteres

Gemeinde Biberstein
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Aarau,

Wegen sehr grosser Waldbrandgefahr gilt im Kanton Aargau seit dem 28. Juli 2026 ein absolutes Feuerverbot. Gas- und Elektrogrills bleiben erlaubt.

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Feuerverbote wegen Waldbrandgefahr gelten zurzeit. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/EDDY RISCH

Aufgrund der festgesetzten Gefahrenstufe 5 «sehr grosse Waldbrandgefahr» hat das Departement Gesundheit und Soziales per 28. Juli 2026 für das gesamte Kantonsgebiet ein absolutes Feuerverbot verfügt.

Das Verwenden von Gas- und Elektrogrills ist bei vorsichtigem Einsatz zulässig.

Das Verbot bleibt bis auf Weiteres in Kraft und wird erst nach ausreichenden Niederschlägen wieder aufgehoben.

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