Kanton Aargau: Absolutes Feuerverbot gilt bis auf Weiteres
Wegen sehr grosser Waldbrandgefahr gilt im Kanton Aargau seit dem 28. Juli 2026 ein absolutes Feuerverbot. Gas- und Elektrogrills bleiben erlaubt.

Aufgrund der festgesetzten Gefahrenstufe 5 «sehr grosse Waldbrandgefahr» hat das Departement Gesundheit und Soziales per 28. Juli 2026 für das gesamte Kantonsgebiet ein absolutes Feuerverbot verfügt. Das Verwenden von Gas- und Elektrogrills ist bei vorsichtigem Einsatz zulässig. Das Verbot bleibt bis auf Weiteres in Kraft und wird erst nach ausreichenden Niederschlägen wieder aufgehoben.






