Die Unabhängigkeitsbefürworterin Laura Borràs ist zur neuen Präsidentin des katalanischen Regionalparlaments gewählt worden.
Die neue katalanische Parlamentspräsidentin Laura Borràs
Die neue katalanische Parlamentspräsidentin Laura Borràs - AFP
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Das Wichtigste in Kürze

  • Laura Borràs vertritt harte Linie in Auseinandersetzung mit Zentralregierung.

Die neue Legislaturperiode müsse ein Wendepunkt werden hin zu einer Unabhängigkeit Kataloniens, sagte die 50-Jährige in ihrer ersten Rede als Parlamentspräsidentin. Borràs gehört der Partei Junts per Catalunya (JxC, Zusammen für Katalonien) des ehemaligen Regionalpräsidenten Carles Puigdemont an und vertritt in der Frage einer Abspaltung der Region von Spanien eine harte Linie.

Bei der Regionalwahl Mitte Februar hatten die Unabhängigkeitsbefürworter ihre Mehrheit ausgebaut. Die JxC, die moderatere ERC und die radikale CUP sicherten sich 74 von 135 Sitzen im Regionalparlament und verhandeln nun über eine Regierungskoalition. Bis zum 26. März muss ein neuer katalanischer Regionalpräsident gewählt werden. Als Favorit gilt Pere Aragonès von der ERC, die bei der Regionalwahl 33 Mandate geholt hatte, eines mehr als JxC.

Die neue Regionalregierung muss die Verhandlungen mit dem spanischen Ministerpräsidenten Pedro Sánchez wiederaufnehmen, um eine Lösung für den Katalonien-Konflikt zu finden. Im Herbst 2017 hatte die Regionalregierung Madrid herausgefordert und nach einem Verfassungsreferendum die Unabhängigkeit Kataloniens ausgerufen.

Der in der Nachkriegsgeschichte Spaniens beispiellose Vorstoss endete mit einer vollständigen Niederlage: Madrid griff hart durch, liess die Verantwortlichen inhaftieren, setzte die Regionalregierung ab und den weitreichenden Autonomiestatus für das reiche Katalonien aus.

Der Kopf der Bewegung, Puigdemont, floh vor der spanischen Justiz ins Exil nach Belgien. Spanien bemüht sich seit Jahren vergeblich um seine Auslieferung. Am Montag hob das EU-Parlament die Immunität Puigdemonts und zweier seiner Mitstreiter auf. Die drei EU-Abgeordneten können sich zum Schutz vor einer Auslieferung nun nicht mehr auf ihre parlamentarische Immunität berufen.

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