Gewalt

Syrische Opfer sexualisierter Gewalt stellen Anzeige beim Generalbundesanwalt

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Deutschland,

Syrische Opfer und Zeugen von sexualisierter Gewalt in Haftanstalten des Machthabers Baschar al-Assad haben Strafanzeige beim Generalbundesanwalt eingereicht.

Justitia
Justitia - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Hochrangige Funktionäre der Regierung in Damaskus beschuldigt.

Die Anzeige richte sich gegen neun hochrangige Funktionäre der syrischen Regierung und des Luftwaffengeheimdienstes, unter anderem gegen dessen früheren Leiter Jamil Hassan, teilte die Berliner Menschenrechtsorganisation European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) am Donnerstag mit.

Das ECCHR reichte die Anzeige stellvertretend für die sieben Betroffenen zusammen mit weiteren Organisationen ein. Ein Sprecher des Generalbundesanwalts bestätigte am Donnerstag der Nachrichtenagentur AFP, dass eine entsprechende Anzeige eingegangen sei.

Die sieben Frauen und Männer waren laut ECCHR zwischen April 2011 und Oktober 2013 in vier Abteilungen des Luftwaffengeheimdienstes inhaftiert. Sie berichteten von Vergewaltigung, Elektroschocks im Genitalbereich, erzwungener Nacktheit und erzwungener Abtreibung.

«Die deutsche Justiz muss sexualisierte und geschlechtsbezogene Gewalt durch die Geheimdienste in Syrien endlich als das verfolgen, was sie ist: ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit», forderte das ECCHR.

Der Generalbundesanwalt erliess einem «Spiegel»-Bericht zufolge 2018 bereits einen internationalen Haftbefehl gegen den Assad-Vertrauten Jamil Hassan wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Angehörige des von ihm befehligten Luftwaffengeheimdienstes sollen demnach zwischen Frühjahr 2011 und Sommer 2013 hunderte Menschen geschlagen, vergewaltigt, gefoltert und ermordet haben. Hassan soll von diesen Taten gewusst und diese gebilligt haben.

Im April hatte vor dem Oberlandesgericht Koblenz der weltweit erste Prozess gegen mutmassliche Handlanger Assads begonnen. Der Generalbundesanwalt legt dem Hauptverdächtigen Anwar R. 58-fachen Mord und Folter zur Last. Der zweite Angeklagte, Eyad A., muss sich wegen Beihilfe verantworten.

Die beiden Männer sollen dem syrischen Geheimdienst angehört haben. Ins Rollen kam der Prozess, nachdem nach Deutschland geflüchtete Opfer ihre mutmasslichen Peiniger wiedererkannt hatten.

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