Ständeratskommission will Quellenschutz beschränken
Strafverfolgungsbehörden sollen Amtsgeheimnisverletzungen öfter aufklären. Zu diesem Zweck will die zuständige Ständeratskommission den Quellen- und Beschlagnahmeschutz auf die zur Wahrung der Medienfreiheit unmittelbar erforderlichen Medienschaffenden beschränken.

Die Rechtskommission des Ständerats (RK-S) hat mit 7 zu 4 Stimmen eine entsprechende Motion verabschiedet, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Zudem fordert die Mehrheit vom Bundesrat mit einem Postulat eine Auslegeordnung zum Verhältnis von Amtsgeheimnisverletzungen, journalistischem Quellenschutz und dem Schutz von Hinweisgebern, sogenannten Whistleblowern.
Die RK-S begründet ihr Anliegen mit der tiefen Aufklärungsquote bei Amtsgeheimnisverletzungen. Es brauche eine mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) konforme gesetzliche Verschärfung. Es müsse künftig klarer zwischen strafwürdigen Informationslecks und Offenlegungen unterschieden werden, die im überwiegenden öffentlichen Interesse erfolgten. Die Kommission betont, dass die grundrechtlich geschützte Medienfreiheit gewahrt werden solle.
Den Ball ins Rollen gebracht hatten diverse Indiskretionen im Zusammenhang mit den Covid-19-Geschäften des Bundesrats. In einem Urteil vom Januar 2025 hielt das Bundesgericht fest, dass im schweizerischen Recht der journalistische Quellenschutz sehr breit ausgestaltet sei und gegenüber dem öffentlichen Interesse an einer wirksamen Strafverfolgung überwiege.
Medienschaffende müssen ihre Quellen nur offenlegen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Das ist laut Bundesgericht nur der Fall, wenn es um die Aufklärung schwerer Straftaten geht oder wenn eine Aussage erforderlich ist, um eine Person aus einer unmittelbaren Gefahr für Leib und Leben zu retten.
Nachdem der Bundesrat zu den beiden Vorstössen Stellung bezogen hat, kann die kleine Kammer darüber entscheiden. Eine linke Minderheit beantragt die Ablehnung der Motion.






