Ständerat beugt sich erneut über das Urheberrecht
Heute Dienstag befasst sich der Ständerat mit einer Änderung des Urheberrechts. Es ist der zweite Versuch einer Modernisierung.

Das Wichtigste in Kürze
- Der Ständerat diskutiert heute Dienstag über die Modernisierung des Urheberrechts.
- In der Frühjahrssession wurde das Gesetz zurückgewiesen.
Der Ständerat befasst sich heute Dienstag mit der Modernisierung des Urheberrechts. Einen ersten Anlauf hatte er in der Frühjahrssession genommen. Damals schickte er die Vorlage zurück an die Kommission. Der Grund war das umstrittene Leistungsschutzrecht für Presseverlage.
Die Kommission hatte vorgeschlagen, ein solches ins Gesetz einzubauen. Die Betreiber sozialer Netzwerke und anderer Internetplattformen sollten den Verlagen eine Vergütung schulden, wenn sie journalistische Inhalte zugänglich machen.
Den Ständerat überzeugte das aber nicht. Die Kommission beschloss in der Folge, darauf zu verzichten. Angesichts der Krise der Medien seien ihr die zusätzlichen Bestimmungen zunächst sinnvoll erschienen, hielt sie fest. Die nähere Prüfung habe aber ergeben, dass sie sogar kontraproduktiv sein könnten.
Eu-Regelung ändert nichts
Dass die EU vor kurzem ein Leistungsschutzrecht beschlossen hat, ändert aus Sicht der Kommission nichts. Sie plädiert dafür, abzuwarten, wie die neuen Regeln in nationales Recht umgesetzt werden.
Der Bundesrat soll aber die Entwicklung in der EU verfolgen und das Schweizer Recht unter diesem Gesichtspunkt überprüfen. Das fordert die Kommission mit einem Postulat, über welches der Ständerat ebenfalls befinden wird. Schwerpunkt des Berichts soll die Situation der Verleger und Medienschaffenden sein.
Die Debatte im Ständerat wird sich damit auf die ursprünglich geplanten Neuerungen konzentrieren. In einigen Punkten weicht die Ständeratskommission von den Beschlüssen des Nationalrates ab. So ist sie zwar damit einverstanden, dass Filmschaffende eine Vergütung für die Video-on-Demand-Verwendung erhalten.
Die Kommission schlägt aber vor, die Musik in Filmen von einer solchen Vergütungspflicht auszunehmen. Sie will das heutige Verfahren nicht ändern, in welchem eine Verwertungsgesellschaft im Auftrag der Musizierenden mit den Video-on-Demand-Plattformen verhandelt.
Eine neue Lösung schlägt die Kommission zudem für gemeinnützige Bibliotheken vor, die kostendeckend arbeiten: Sie sollen wie Schulen von tariflichen Vergünstigungen profitieren.
Umstritten ist ferner die Hotel-Abgabe: Geht es nach dem Nationalrat, sollen Hotels, Spitäler und Gefängnisse für die Verwendung öffentlicher Werke wie Bücher in ihren Räumen nicht mehr zahlen müssen. Die Verwendung soll als Eigengebrauch definiert werden. Die Ständeratskommission will diese Regelung streichen. Sie befürchtet, dass sie zu Konflikten mit internationalen Bestimmungen führen würde.
Schutzfrist für Musikinterpreten soll verlängert werden
Dem Bundesrat und dem Nationalrat gefolgt ist die Ständeratskommission bei der Schutzfrist: Für Musikinterpretinnen und -interpreten sowie Tonträgerproduzenten wird diese von 50 auf 70 Jahre verlängert. Einverstanden ist sie auch damit, den Schutz für Fotografien auszuweiten.
Heute schützt das Urheberrecht Fotografien nur dann, wenn sie einen individuellen Charakter aufweisen. Fotografien, die zum Beispiel das Zeitgeschehen dokumentieren, sind ungeschützt. Professionelle Fotografen und Hobbyfotografen können sich kaum gegen eine ungewollte Übernahme ihrer Bilder wehren. Künftig sollen alle Fotografien geschützt sein.
Kern der Urheberrechtsrevision ist die Pirateriebekämpfung. Diese soll bei den Schweizer Hosting-Providern erfolgen, die Inhalte speichern. Bereits heute entfernen Provider in der Regel auf Meldung hin Inhalte von ihren Servern, wenn diese Urheberrechte verletzen.
Künftig sollen sie verhindern müssen, dass die illegalen Angebote wieder hochgeladen werden - und zwar ohne erneute Meldung. Tun sie das nicht, können sie strafrechtlich belangt werden. Der Bundesrat stützte sich bei seiner Vorlage auf einen Kompromiss, auf den sich Kulturschaffende, Produzenten, Provider und Konsumenten nach langem Ringen einigen konnten.