Das Freiburger Spital (HFR) und die Sozialpartner haben sich auf Regeln im Fall eines Streiks geeinigt. So sind die Gewerkschaften beispielsweise gehalten, sämtliche Aktionen fünf Werktage im Voraus anzukündigen.
Das Freiburger Spital und die Sozialpartner haben sich auf «Spielregeln» im Falle einer Arbeitsniederlegung geeinigt. Zu Streiks kam es am HFR 2017 und 2018. (Archivbild)
Das Freiburger Spital und die Sozialpartner haben sich auf «Spielregeln» im Falle einer Arbeitsniederlegung geeinigt. Zu Streiks kam es am HFR 2017 und 2018. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/JEAN-CHRISTOPHE BOTT
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Das Wichtigste in Kürze

  • Damit hätten die Spitalkader genügend Zeit, um Ersatz für streikende Mitarbeitenden zu finden oder Termine und Operationen zu verschieben, wie das HFR am Mittwoch mitteilte.

Die Abteilungen der Notfallmedizin bilden einen Sonderfall: Aus Gründen der Patientensicherheit müssen sämtliche Leistungen dieser Abteilungen zu jederzeit sichergestellt werden.

In den übrigen Spitalbereichen muss ein von der Direktion definierter Mindestbetrieb gewährleistet werden.

Am HFR ist es im Frühling 2017 und 2018 zu Arbeitsniederlegungen gekommen. Im Juni 2017 streikten die Angestellten der Wäschereien. Sie protestierten damit gegen die Schliessung der Spitalwäschereien in Freiburg und Tafers und die Vergabe der Aufträge an Private.

Im Mai 2018 nahmen zahlreiche HFR-Angestellte an einem Streik- und Aktionstag teil. Sie wehrten sich dagegen, dass sie statt dem kantonalen Personalrecht einem Spitalpersonalgesetz unterstellt werden sollten.

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