Spahn will noch 2019 Weichen für Verbot von Konversionstherapien stellen
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will noch in diesem Jahr die Weichen für ein Verbot so genannter Konversionstherapien gegen Homosexualität stellen.

Das Wichtigste in Kürze
- Gesundheitsminister erhält breite Unterstützung.
Er werde vor der Sommerpause das Gespräch mit dem Bundesjustizministerium suchen, sagte Spahn am Dienstag bei der Vorstellung eines Gutachtens zu dem Thema. Noch in diesem Jahr solle ein Gesetzentwurf in die parlamentarische Beratung gehen. Von den Parteien im Bundestag erhielt Spahn breite Unterstützung.
Die von ihm eingesetzte Kommission habe gute Lösungsansätze aufgezeigt, wie ein Verbot dieser Therapien geregelt werden könne, sagte Spahn weiter. Er sei klar dafür. «Denn Homosexualität ist keine Krankheit und daher auch nicht therapiebedürftig.» Infrage komme eine Ahndung als Ordungswidrigkeit, unter Umständen auch eine strafrechtliche Verfolgung.
Die sogenannten Konversionstherapien zielen darauf ab, Schwule und Lesben heterosexuell zu machen. Die Magnus-Hirschfeld-Stiftung geht von rund 1000 Fällen jährlich in Deutschland aus. In den USA liegen die Zahlen deutlich höher.
Unter den Experten herrscht einhellig die Meinung, dass Homosexualität keine Krankheit ist und eine «Umpolung» auch gar nicht möglich sei. Die Veränderbarkeit der sexuellen Orientierung von aussen sei «wissenschaftlich betrachtet höchst unwahrscheinlich», sagte Peer Briken bei der Vorstellung des Gutachtens. Vielmehr gebe es eindeutige Belege für die negativen Folgen solcher «Therapien». Deshalb sollten sie aus medizinisch-psychotherapeutischer Sicht nicht angewandt werden.
Der Münchner Jurist Martin Burgi vertrat die Auffassung, dass Verbotsregelungen verfassungsrechtlich durchaus möglich seien. Für ein strafrechtliches Verbot bestünden aber grössere Hürden als für die Einstufung als Ordnungswidrigkeit. Zwar gelte in Deutschland die Berufsfreiheit. Doch seien Einschränkungen zulässig, wenn etwa gesundheitliche Gefahren drohten. Der Fachkommission gehören unter anderem Experten für Recht, Gesundheit und Sexualforschung an. Ende August wollen das Gesundheitsministerium und die Magnus-Hirschfeld-Stiftung einen Abschlussbericht vorlegen.
Die SPD drückte aufs Tempo. Ihre Gesundheitsexpertin Hilde Mattheis forderte Spahn auf, zeitnah einen Gesetzentwurf vorzulegen. «Wir müssen das unmissverständliche Signal an alle Menschen im medizinisch-therapeutischen und im religiösen Bereich setzen, dass Versuche, die Sexualität von Menschen umzupolen, bestraft gehören.» Ein Verbot dieser Therapien inklusive der Werbung und dem Anbieten sei verfassungsrechtlich möglich und könne im Strafrecht verankert werden, erklärte Mattheis.
Die Grünen, die bereits im März den Entwurf für ein Verbot der Therapien vorgelegt hatten, begrüssten Spahns Initiative ebenfalls, forderten aber weitergehende Massnahmen. Die Konversionstherapien dürften auf keinen Fall als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden können, erklärte die Grünen-Abgeordnete Ulle Schauws. Und schliesslich müsse klar sein, dass das Anbieten solcher «Pseudotherapien» der Gemeinnützigkeit entgegenstehe.
Auch von der FDP kam Unterstützung für das Vorhaben. «Konversionsverfahren sind ein schwerer Eingriff in die persönliche Selbstbestimmung Was keine Krankheit ist, kann man nicht heilen», erklärte der Abgeordnete Jens Brandenburg. «Es ist gut, dass die Vorbereitung eines Verbots der menschenverachtenden Umpolungstherapien nun endlich Fahrt aufnimmt.»