Schweiz und Italien verstärken Zusammenarbeit nach Brand in Crans
Die Justizbehörden aus Sitten und Rom wollen enger kooperieren. Ziel ist ein besserer Zugang zu Akten und Beweismaterial nach der Brandkatastrophe.

Das Wichtigste in Kürze
- Nach dem Brand in Crans-Montana wollen Sitten und Rom enger ermitteln.
- Ermittler beider Länder dürfen nun regelmässig an Rechtshilfeaktionen teilnehmen.
- Das gilt auch für die Auswertung bereits vorhandener Beweise.
Sieben Wochen nach der Brandkatastrophe von Crans-Montana haben sich die Strafverfolgungsbehörden der Schweiz und Italiens eine «verstärkte Koordination» versprochen. Ob das die diplomatischen Beziehungen zwischen den beiden Ländern auflockern wird, bleibt offen.
Italien ist von der Brandkatastrophe in Crans-Montana vom 1. Januar mit insgesamt 41 Toten und 115 Verletzten schwer betroffen. Sechs junge Italiener kamen dabei ums Leben, viele weitere wurden verletzt. Seit dem Drama hat Italien die Vorgehensweise der Schweizer Behörden scharf kritisiert. Das Land hatte am 24. Januar seinen Botschafter nach Rom zurückgerufen.
Zu den Gründen für den Groll Italiens zählen die Nichtdurchführung von Autopsien der Opfer, die Freilassung des Barbetreibers Jacques Moretti und die fehlende Entschädigung für die Angehörigen der Opfer.
Zwei Hauptforderungen vonseiten Italien stehen seit Wochen im Raum: ein gemeinsames Ermittlungsteam mit einer Teilnahmegarantie bei Anhörungen sowie volle Akteneinsicht.
Viele Fragen unbeantwortet
Am Donnerstag trafen sich die beiden Seiten unter der Leitung des Bundesamts für Justiz (BJ) in Bern. Neben der Koordinierung der Strafverfahren zwischen den beiden Ländern sollte auch die Möglichkeit der Bildung einer gemeinsamen Ermittlungsgruppe erörtert werden.
Nach dem Treffen blieben jedoch viele Fragen offen. Ob es eine gemeinsame Ermittlungsgruppe gebe, werde die Zukunft zeigen, sagte BJ-Medienchefin Ingrid Ryser vor den Medien. Ob der italienische Botschafter in die Schweiz zurückkehre, entscheide Italien.
Die Leitung des Rechtshilfeverfahrens obliege der Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis, wurde weiter betont. Diese hat Italien Ende Januar Rechtshilfe in dieser Angelegenheit gewährt.
«Konstruktive Sitzung»
Die italienische Delegation wurde vom Obersten Staatsanwalt der Republik Rom, Francesco Lo Voi, angeführt, der die Ermittlungen leiten soll. Generalstaatsanwältin Béatrice Pilloud vertrat die Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis.
Beide sprachen am kurzen Point de Presse von einer «konstruktiven» und «fruchtbaren» Sitzung. Fragen im Anschluss an ihre kurzen Statements beantworteten sie nicht, sie verwiesen auf die schriftliche Mitteilung.
Demnach haben beide Seiten das gleiche Ziel: die lückenlose Aufarbeitung des Dramas. Die Zusammenarbeit müsse eng angestimmt sein. Mit der beschlossenen «coordination renforcée», gestützt auf das bereits bewilligte Rechtshilfeersuchen, sei dies erfüllt.
Zuständigkeiten bleiben gewahrt
Die verstärkte Zusammenarbeit bedeute beispielsweise einen besseren Zugang zu Akten, sagte Ryser. So dürften die ausländischen Ermittler ab sofort in regelmässigen Abständen bei den Rechtshilfehandlungen im jeweils anderen Staat anwesend sein. Dies gelte bereits für die Auswertung des bisher erhobenen Beweismaterials.
Genauere Details zur Zusammenarbeit würden in den kommenden Wochen weiter diskutiert, hiess es weiter. Die Zusammenarbeit im Rahmen der Rechtshilfe ändere an den Zuständigkeiten und an der Verfahrenshoheit der Strafverfahren in den jeweiligen Ländern nichts.
Die Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis hat auf Schweizer Staatsgebiet weiterhin die Verfahrensleitung inne. Namentlich wird sie entscheiden, welche Beweise erhoben werden und ob italienische Ermittler bei einer Beweiserhebung anwesend sind. Dieselbe Verantwortung obliegt auf italienischem Territorium der Staatsanwaltschaft Rom.






