Schweiz sanktioniert russische Schattenflotte
Wegen des andauernden Ukraine-Kriegs weitet die Schweiz ihre Sanktionen gegen Russland aus und nimmt dabei auch die Schattenflotte ins Visier.

Die Schweiz weitet ihre Sanktionslisten gegen russische Personen und Unternehmen wegen des anhaltenden Krieges gegen die Ukraine aus. Unter anderem wird dabei die russische Schattenflotte ins Visier genommen, wie der Bund mitteilte.
Bei den neu sanktionierten Personen und Organisationen handle es sich «insbesondere um russische und internationale Unternehmen, die Schiffe der Schattenflotte verwalten», teilte das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) am Dienstag mit. Händler von russischem Rohöl sowie Lieferanten des russischen militärisch-industriellen Komplexes werden ebenfalls sanktioniert – auch in Drittstaaten.
Zudem wurden laut dem WBF 105 neue Schiffe aus Drittstaaten umfassenden Kauf-, Verkaufs- und Dienstleistungsverboten unterstellt. Dabei handle es sich vor allem um Tanker, die Teil von Russlands Schattenflotte sind und die Preisobergrenzen für russisches Rohöl oder russische Erdölprodukte umgehen oder militärische Güter für Russland transportieren.
WBF senkt Ölpreisgrenze und verschärft Exportkontrollen
Ebenso senkte das WBF die Preisobergrenze für russisches Rohöl im Einklang mit der EU auf 47.60 US-Dollar, um sie an die aktuellen globalen Marktpreise anzupassen. Im Handelsbereich wurden zudem 26 neue Produkte, darunter in Drittstaaten, strengeren Exportkontrollen unterstellt. Dies unter anderem wegen der Umgehung von Ausfuhrrestriktionen von unbemannten Luftfahrzeugen, wie das WBF weiter mitteilte.
Auch habe die Schweiz im Einklang mit der EU sieben Personen und drei Organisationen aus der Moldau auf die Sanktionslisten genommen. Letztere waren laut dem WBF an den russischen Kampagnen zur Wahlbeeinflussung während des Referendums über den EU-Beitritt und der Präsidentschaftswahlen von 2024 beteiligt. Zudem wurden mehrere in Belarus tätige Rüstungsunternehmen sanktioniert.
Mit den Anpassungen übernimmt der Bund Änderungen, welche die EU im Rahmen ihres 18. Sanktionspaketes Mitte Juli beschlossen hatte. Die Massnahmen treten laut dem WBF – mit Ausnahme der geänderten Preisobergrenze für russisches Rohöl, die am 3. September 2025 in Kraft tritt – am 12. August um 23 Uhr in Kraft.