Schüler bei Rauchen ausserhalb von Schulgelände nicht unfallversichert

AFP
AFP

Deutschland,

Wenn ein Schüler in der Pause zum Rauchen in einen nahen Park geht, ist er dort nicht gesetzlich unfallversichert.

Rauchender junger Mann
Rauchender junger Mann - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Bundessozialgericht: Stadtpark ist kein erweiterter Schulhof.

Der organisatorische Verantwortungsbereich der Schule sei auf das Schulgelände beschränkt, erklärte das Bundessozialgericht in Kassel am Dienstag. Dem Kläger, einem volljährigen Schüler, war beim Rauchen während eines Unwetters ein Ast auf Kopf und Körper gefallen. (Az. B 2 U 20/20 R)

Er erlitt ein schweres Schädel-Hirn-Trauma. Vor dem Sozialgericht Hamburg hatte seine Klage auf Anerkennung als Arbeitsunfall Erfolg, in der Berufung wies sie das Landessozialgericht aber ab. Nun bestätigte das Bundessozialgericht dessen Entscheidung. Der Aufenthalt im Stadtpark habe nicht unter Versicherungsschutz gestanden, erklärte es. Der Park könne nicht als «erweiterter Schulhof» betrachtet werden.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

SBB
44 Interaktionen
Keine Pausenräume
a
103 Interaktionen
Als Abfangjäger

MEHR IN POLITIK

Albert Rösti
1 Interaktionen
Ferien
Esther Monney-Rogenmoser
3 Interaktionen
Monney-Rogenmoser
Weltstrafgericht
20 Interaktionen
IStGH
armee-gehörschutz studenten prüfung nati
1 Interaktionen
Kanton Aargau

MEHR AUS DEUTSCHLAND

transfer-ticker
79 Interaktionen
Transfer-Ticker
Sohn tatverdächtig
cdu
4 Interaktionen
Es hagelt Kritik
2 Interaktionen
Kampf im Kies