Schäuble will «alle rechtlichen Möglichkeiten» gegen Störer prüfen

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Deutschland,

Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) will den Störaktionen von Gästen der AfD-Fraktion im Parlament intensiv nachgehen.

Wolfgang Schäuble (Mitte)
Wolfgang Schäuble (Mitte) - AFP

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein AfD-Gast verstiess offenbar schon früher gegen die Hausordnung.

Er habe die Verwaltung gebeten, «alle rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen, gegen die Täter und diejenigen vorzugehen, die ihnen Zugang zu den Liegenschaften des Bundestags verschafft haben», heisst es in einem Schreiben Schäubles an alle Bundestagsabgeordneten, das am Freitag der Nachrichtenagentur AFP vorlag.

Abgeordnete seien «in unseren Liegenschaften bedrängt und gegen ihren Willen gefilmt worden», fasste Schäuble die Ereignisse am Mittwoch zusammen. «Das sind sehr ernste Vorfälle», urteilte er. «Sie haben unter Kolleginnen und Kollegen sowie bei Mitarbeitern vielfältige Befürchtungen und Ängste ausgelöst und können eine Atmosphäre schaffen, die einer freien und offenen Diskussion entgegensteht. Das dürfen wir im Deutschen Bundestag nicht zulassen.»

Schäuble fasst zudem eine mögliche Reform der im Parlament geltenden Vorschriften ins Auge: Er lasse prüfen, «wie das bestehende Regelwerk ergänzt werden kann, um wirkungsvoller gegen einen Missbrauch wie am vergangenen Mittwoch vorgehen zu können».

Schäubles Schreiben war ein Bericht der Bundestagspolizei zu den Vorfällen am Mittwoch beigefügt. Darin wird beschrieben, wie insgesamt vier Gäste, die auf Einladung von drei AfD-Abgeordneten im Reichstagsgebäude unterwegs waren, unter anderem unerlaubt Videoaufnahmen machten. Abgeordnete und ein Regierungsmitglied seien bedrängt worden. Zudem sei versucht worden, «in Büroräumen von Fraktionsvorsitzenden unangemeldet Unterschriften und Petitionen» zu übergeben.

Einer der vier AfD-Gäste war dem Polizeibericht zufolge «aufgrund von anlässlich früherer Besuche festgestellter Verstösse gegen die Hausordnung bereits am Vortag im Rahmen einer polizeilichen Ansprache auf die Pflicht zur Beachtung der Regeln der Hausordnung hingewiesen worden».

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