Sächsisches Verfassungsgericht verhandelt über AfD-Listenbeschwerde

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Deutschland,

Das sächsische Verfassungsgericht verhandelt heute (15.00 Uhr) über die Beschwerde der AfD gegen die Kürzung ihrer Landesliste zur Landtagswahl.

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Justitia - dpa/dpa/picture-alliance/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Landeswahlausschuss hatte entschieden, dass die AfD bei der Wahl am 1. September nur mit 18 Listenbewerbern antreten darf, obwohl die Partei insgesamt 61 Kandidaten aufgestellt hatte..

Das Leipziger Gericht will in der mündlichen Verhandlung über die Verfassungsbeschwerdeverfahren sowie über die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beraten. Per einstweiliger Anordnung will die AfD zumindest eine vorläufige Zulassung ihrer gesamten Liste zur Wahl erreichen.

Der Landeswahlausschuss hatte entschieden, dass die AfD bei der Wahl am 1. September nur mit 18 Listenbewerbern antreten darf, obwohl die Partei insgesamt 61 Kandidaten aufgestellt hatte. Der Wahlausschuss erklärte die Plätze 19 bis 61 allerdings für ungültig und begründete dies mit einem Verstoss gegen das Landeswahlgesetz. Am Mittwoch wies das Bundesverfassungsgericht eine entsprechende AfD-Verfassungsbeschwerde aus formalen Gründen ab.

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