«RP»: Erfolgsquote der Asylklagen von Flüchtlingen im ersten Halbjahr gesunken

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Deutschland,

Die Entscheidungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) über Asylanträge von Flüchtlingen werden seltener von Gerichten aufgehoben.

Schild in einer Erstaufnahmestelle für Asylbewerber
Schild in einer Erstaufnahmestelle für Asylbewerber - dpa/dpa/picture-alliance/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Bamf-Entscheidungen seltener von Gerichten aufgehoben.

Die Quote der vor Gericht erfolgreich angefochtenen Asylbescheide sank im ersten Halbjahr 2019 auf 14,5 Prozent, wie die «Rheinische Post» (Donnerstagsausgabe) unter Berufung auf die aktuelle Gerichtsstatistik des Bundesamts berichtete.

Im vergangenen Jahr hatte die Quote dem Bericht zufolge noch bei 17 Prozent und im Jahr 2017 bei 22 Prozent gelegen. Laut Bamf gab es demnach im ersten Halbjahr 80.301 Gerichtsentscheidungen über Asylbescheide. Davon fielen 11.647 positiv für den Antragsteller aus. 2018 entschieden die Gerichte über insgesamt 173.416 Klagen gegen Asylbescheide, von denen 29.703 erfolgreich waren.

In gut 41 Prozent der Fälle habe das Gericht die Entscheidungen des Amts bestätigt, berichtete die «RP» weiter. Bei den restlichen 44,2 Prozent der Fälle handele es sich um so genannte «sonstige Verfahrenserledigungen». Dabei ging es etwa um Fälle, bei denen Flüchtlinge ihre Klagen zurückzogen oder das Bamf den erwünschten Schutzstatus doch noch erteilte.

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