Richter schaltet sich in Baumassnahmen am Kennedy Center ein
Nach der Schliessung des Kennedy Centers wegen mutmasslicher Sicherheitsbedenken hat ein Richter allzu schnelle Baumassnahmen untersagt. Sollten grössere Bauarbeiten oder eine Zerstörung des Hauptgebäudes geplant sein, müsse das Kennedy Center 30 Tage zuvor darüber informieren, ordnete der Bundesrichter in Washington an. Der Schliessung war ein Streit um die Frage vorausgegangen, ob der Name von US-Präsident Donald Trump an der Fassade der Kultureinrichtung angebracht werden darf.

Trump hatte am Dienstag bekanntgegeben, Washingtons grösste öffentliche Kultureinrichtung – das Kennedy Center – müsse wegen Sicherheitsbedenken und dringend nötiger Renovierungsarbeiten umgehend geschlossen werden. Die Arbeiten könnten jedoch erst stattfinden, wenn ein Berufungsgericht über die geplante Umbenennung entschieden habe.
Das von Trump eingesetzte Kuratorium war zuvor vor Gericht damit gescheitert, Trump in den Namen der Einrichtung aufzunehmen und diesen auch an der Fassade zu ändern. Ein Richter durchkreuzte die Pläne Ende Mai und untersagte zudem eine mutmasslich wegen Renovierungsarbeiten geplante zweijährige Schliessung.
Der Richter begründete das damit, dass der Kongress dem Kennedy Center einst seinen Namen gegeben habe. Folglich dürfe auch nur das US-Parlament diesen ändern. Dagegen legte das Kennedy Center Berufung ein, über die in der Hauptsache bislang nicht entschieden worden ist.
In dem Bau des Kennedy Centers am Fluss Potomac im Herzen Washingtons werden traditionell alle Genres von Theater, Tanz und Musik gezeigt. Das Haus wurde nach dem früheren Präsidenten John F. Kennedy (1917-1963) benannt.










