Einige deutsche Touristen mussten zu Beginn der Pandemie aus dem Ausland geholt werden. Jetzt ist bekannt geworden, dass sie an den Kosten beteiligt werden.
Leerer Flughafen in München
Leerer Flughafen in München - AFP/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • Zu Beginn der Pandemie mussten deutsche Touristen aus dem Ausland geholt werden.
  • Nun dürfen diese Menschen an den Kosten beteiligt werden.

Deutsche Touristen, die zu Beginn der Corona-Pandemie vom Auswärtigen Amt aus dem Ausland zurückgeholt wurden, dürfen an Kosten beteiligt werden. Die festgesetzten Pauschalen lägen unter den tatsächlichen Kosten für die Bundesrepublik, erklärte das Berliner Verwaltungsgericht am Freitag. Es entschied über zwei Klagen von Menschen, die in Neuseeland und Mexiko festgesessen hatten. Insgesamt liegen dem Gericht etwa 150 solcher Klagen vor.

Die Bescheide über tausend Euro pro Flug aus Neuseeland und 600 Euro aus Mexiko seien zu Recht ergangen. So hat das Gericht geurteilt. Die Rückholung per Charterflug sei notwendig gewesen, um den im Ausland festsitzenden Deutschen zu helfen.

Vorher hätten auch keine Vergleichsangebote eingeholt werden müssen. Gegen das Urteil kann noch Berufung eingelegt werden.

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