Der katalanische Ex-Regierungschef darf nach dem Entscheid eines deutschen Gerichts unter Umständen ausgewiesen werden.
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Separatistenführer Carles Puigdemont. - dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Auslieferung von Carles Puigdemont ist zulässig.
  • Mit dem Einverständnis des Staatsanwalts darf der Ex-Regierungschef ausgeliefert werden.

Das schleswig-holsteinische Oberlandesgericht hat die Auslieferung des katalanischen Separatistenführers Carles Puigdemont wegen des Vorwurfs der Veruntreuung für zulässig erklärt. Eine Auslieferung wegen Rebellion ist nach der am Donnerstag bekannt gewordenen Entscheidung dagegen unzulässig. Schleswig-Holsteins Generalstaatsanwalt muss eine Auslieferung aber erst bewilligen.

«Das OLG hat heute Morgen entschieden, dass eine Auslieferung wegen des Vorwurfs der Veruntreuung öffentlicher Gelder zulässig ist», sagte eine Gerichtssprecherin am Donnerstag.

Puigdemont bleibe auf freiem Fuss, da das Gericht keine Fluchtgefahr sehe, hiess es weiter. Die Auslieferung müsse allerdings noch von der Generalstaatsanwaltschaft bewilligt werden.

Verurteilung wegen Rebellion in Spanien nicht möglich

Sollte Puigdemont wegen des Veruntreuungs-Vorwurfs ausgeliefert werden, ist in Spanien eine Verurteilung wegen Rebellion nicht möglich. Dies geht aus den Vorschriften für einen europäischen Haftbefehl hervor. Für Rebellion würde dem Separatisten eine Haftstrafe bis zu 25 Jahren drohen. Das Strafmass für Korruption dürfte geringer ausfallen.

Die spanischen Behörden legen Puigdemont zur Last, mit einem Referendum über die Abspaltung Kataloniens gegen die Verfassung verstossen zu haben. Zudem soll er für die Volksabstimmung mehr als eineinhalb Millionen Euro veruntreut haben.

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