In Hamburg hat am Montag ein Prozess gegen zwei Männer aus dem Irak begonnen, die einen islamistischen Anschlag geplant haben sollen.
Die Angeklagten mit ihren Verteidigern im Gerichtssaal
Die Angeklagten mit ihren Verteidigern im Gerichtssaal - dpa/dpa/picture-alliance/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • Männer erwogen unter anderem Ausführung mit Sprengstoff und Schusswaffe.

Neben den beiden 23-jährigen Hauptverdächtigen ist ausserdem ein mutmasslicher Helfer im Alter von 36 Jahren vor dem Oberlandesgericht der Hansestadt angeklagt. Die beiden 23-Jährigen sollen laut Bundesanwaltschaft einen Anschlag mit Sprengstoff, Schusswaffen oder einem Auto erwogen haben.

Der 36-jährige Helfer stammt ebenfalls aus dem Irak und sollte im Wissen um die Tatpläne über einen Bekannten eine Pistole besorgen, wobei der Kauf an den Preisvorstellungen des Anbieters scheiterte. Die Männer wurden im Dezember im Westen Schleswig-Holsteins festgenommen, nachdem die Behörden sie zuvor wochenlang beobachtet hatten. Für den Prozess sind zunächst Termine bis Dezember angesetzt.

Nach früheren Angaben der Ermittler waren die beiden Männer fest zu einem Anschlag entschlossen, hatten jedoch noch keine konkreten Tatpläne geschmiedet. Sie hatten über eine Kontaktperson in Grossbritannien bereits einen Zünder für eine Bombe bestellt. Dieser wurde allerdings nicht geliefert, weil der Kontakt zuvor festgenommen wurde. Zudem experimentierten sie schon mit Schwarzpulver aus Böllern.

Aufgrund enttäuschender Ergebnisse dieser Testsprengungen interessierten sie sich laut Behörden für einen Anschlag mit dem Sprengstoff TNT. Ausserdem trieben sie parallel den Kauf der Pistole voran und planten auch den Einsatz eines Autos, weshalb sie mit dem Fahrunterricht begonnen hatten.

Hinweise auf eine Einbindung in eine Terrorgruppe fanden sich bei den Ermittlungen nicht. Demnach fanden sich bei den radikalislamisch eingestellten Männern zwar «Bezüge» etwa zur Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS), aber keine Anhaltspunkte für eine Mitgliedschaft oder einen «Auftrag» des IS. Angeklagt sind die beiden Hauptverdächtigen daher auch wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat, nicht aber wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung.

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