Knapp ein Jahr nach einem Messerangriff in einem ICE von Passau nach Nürnberg beginnt am 21. Oktober vor dem Oberlandesgericht München der Prozess gegen den mutmasslichen Angreifer.
Waagschalen der Justitia
Waagschalen der Justitia - AFP/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • Oberlandesgericht lässt Anklage von Bundesanwaltschaft wegen versuchten Mordes zu.

Die zuständige Strafkammer habe die Anklage der Bundesanwaltschaft gegen Abdalrahman A. zugelassen, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Es seien bis Weihnachten 24 Verhandlungstage bestimmt worden.

Der 36 Jahre alte palästinensische Volkszugehörige muss sich damit wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung in drei Fällen sowie in einem weiteren Fall wegen gefährlicher Körperverletzung vor Gericht verantworten. Darüber hinaus werden ihm Körperverletzung und Sachbeschädigung vorgeworfen.

A. ist nach Überzeugung der Bundesanwaltschaft ein Islamist. Spätestens im September 2021 habe er sich entschlossen, einen Beitrag zum Dschihad zu leisten und Nichtmuslime in Deutschland zu töten. Dazu habe er sich am 6. November im ICE von hinten dem Sitzplatz eines männlichen Fahrgasts genähert und dem Mann mit einem Taschenmesser achtmal kräftig in den Kopf-, Hals- und Brustbereich gestochen. Danach habe er einem anderen Fahrgast mit grosser Wucht zwei Stiche in den Kopf versetzt.

Einem dritten Mann, der zur Hilfe kommen wollte, habe A. Schnittverletzungen zugefügt. Anschliessend habe er im Nachbarwaggon einem vierten Fahrgast achtmal kraftvoll gegen den Schädel und mindestens zweimal in Brust- und Bauchbereich gestochen. Das erste, zweite und vierte Opfer hätten potenziell lebensgefährliche Verletzungen erlitten.

Der Bundesanwaltschaft zufolge bezeichnete sich A. unmittelbar nach den Taten als psychisch krank. Er kam zunächst in die Psychiatrie, wo er einem Pfleger ins Gesicht schlug. Anfang Januar dieses Jahres habe er im Bezirksklinikum Regensburg in seinem Isolierzimmer randaliert, die Sicherheitsscheibe und auch eine Schleusentür zum Zersplittern gebracht.

Nach Ergebnissen einer eingehenden psychiatrischen Untersuchung sei davon auszugehen, dass A. nicht an einer psychischen Erkrankung leide. Deshalb befindet er sich seit dem 21. Januar in Untersuchungshaft.

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