Prozess gegen Polizisten aus Prepperszene vor Landgericht Schwerin begonnen

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Deutschland,

Vor dem Landgericht Schwerin hat der Prozess gegen einen Polizisten begonnen, der privat grosse Mengen an Waffen, Munition und Sprengkörpern zum Teil illegal besessen und zum Teil unsachgemäss verwahrt haben soll.

Polizeiwappen in Mecklenburg-Vorpommern
Polizeiwappen in Mecklenburg-Vorpommern - dpa/dpa/picture-alliance

Das Wichtigste in Kürze

  • Mann werden Verstösse gegen Waffen- und Kriegswaffenkontrollgesetz vorgeworfen.

Die Staatsanwaltschaft warf dem 49-Jährigen zum Prozessauftakt am Mittwoch vor, unter anderem 31.500 Schuss Munition, diverse Waffen, Blendgranaten und Messer gehortet zu haben, obwohl er keine Waffenbesitzkarte hatte. Der Angeklagte Marko G. gab die Vorwürfe zu. Zugleich wies er Behauptungen zurück, er habe im Sinne einer rechtsextremen sogenannten Preppergruppe gehandelt.

Angeklagt sind Verstösse gegen das Waffen-, das Kriegswaffenkontroll- und das Sprengstoffgesetz. G. gehörte zu einer Preppergruppe, die über die Internetchatgruppe «Nordkreuz» kommunizierte. Laut Staatsanwaltschaft wollte sich die Gruppe auf einen «Tag X» vorbereiten, an dem der Staat durch eine Krisensituation sein Gewaltmonopol verliert und sich die Mitglieder gegenseitig helfen müssen. G. soll demnach bis zu 40 Mitglieder für die Gruppe geworben haben. Die Gruppe habe Geld gesammelt, wovon unter anderem Lebensmittelvorräte, Medikamente und Leichensäcke angeschafft worden seien.

G. arbeitet seit 1999 bei der Polizei Mecklenburg-Vorpommern. Von 2004 bis 2014 war er zeitweise Präzisionsschütze bei den Spezialeinsatzkräften. Er fiel 2017 der Bundesanwaltschaft als Zeuge auf, als sie gegen zwei andere Mitglieder der «Nordkreuz»-Gruppe wegen des Verdachts der Vorbereitung einer staatsgefährdenden Gewalttat ermittelte.

Bei einer Hausdurchsuchung fand die Polizei bei G. grosse Mengen Munition und Waffen, die beschlagnahmt wurden. Vieles davon lag offen herum und war nicht gegen den Zugriff Dritter gesichert. 18 Schuss Munition konnte G. nur illegal erworben haben, weil sie nur an Polizeibehörden und Streitkräfte abgegeben werden.

Obwohl er keine Waffenbesitzkarte mehr hatte, wurden bei G. bei einer zweiten Durchsuchung im Juni 2019 erneut 31.500 Schuss Munition beschlagnahmt. Unter den konfiszierten Waffen war eine Maschinenpistole, die 1993 aus einer Kaserne der Bundeswehr gestohlen wurde.

Nach Angaben der Ermittler, ermunterte G. drei andere Polizisten, für ihn Munition zu besorgen. Gegen sie wird noch ermittelt. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft besass G. Munition, als deren «Herkunft» beziehungsweise «legalen Empfänger» die Ermittler diverse Polizeidienststellen im gesamten Bundesgebiet und die Bundeswehr ausmachten.

G. begründete in einer von seiner Verteidigung vorgelesenen Erklärung den Waffen- und Munitionsbesitz mit seiner grossen Begeisterung für Waffen. Er habe seit 1993 seinem Land gedient - «ich war einer der Guten». Dabei sei bei ihm aus dem Blick geraten, dass das Waffenrecht nicht nur für «die Bösen», sondern auch für ihn gelte. Das bereue er.

Die Preppergruppe habe sich auf Naturkatastrophen, einen umfassenden Stromausfall und Ähnliches vorbereitet. Löschkalk wurde für eventuell zu bauende Latrinen angeschafft. Leichensäcke sollten gegebenenfalls Schlafsäcke vor Nässe schützen. Politisch seien die Mitglieder nicht motiviert gewesen.

In der Internetchatgruppe «Nordkreuz» sei bisweilen ein «derber, böser Humor» gepflegt worden. Rechte Tendenzen in den Beiträgen seien ihm nicht aufgefallen. «Vielleicht hätte ich genauer hinsehen sollen», liess G. erklären.

Die Staatsanwaltschaft hatte es zu Beginn des Prozesses abgelehnt, im Fall eines umfassenden Geständnisses eine Bewährungsstrafe für G. zu erwägen. Dies wäre angesichts des Schadens, den das Ansehen der Polizei genommen habe, nicht angemessen. Der Prozess wird am 28. November fortgesetzt.

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