Chemnitz

Freiheitsstrafen für Mitläufer der rechtsterroristischen Gruppe «Revolution Chemnitz»

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Deutschland,

Im Prozess gegen sechs mutmassliche Mitläufer der rechtsterroristischen Gruppe «Revolution Chemnitz» sind die Angeklagten zu Freiheitsstrafen ohne Bewährung verurteilt worden.

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Justitia - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Angeklagte verbreiteten Angst und Schrecken.

Das Amtsgericht Chemnitz sprach die Angeklagten des Landfriedensbruchs schuldig und verhängte Haftstrafen zwischen sechs Monaten und einem Jahr, wie das Gericht am Montag mitteilte. Das Urteil fiel bereits am Freitag.

Das Gericht sah es demnach nach vier Verhandlungstagen als erwiesen an, dass die Angeklagten am 14. September 2018 nach einer Demonstration der rechtsextremen Bewegung «Pro Chemnitz» auf der Schlossteichinsel gegen Passanten vorgegangen sind, dort sogenannte Personenkontrollen vorgenommen sowie wahllos Menschen bedroht und beleidigt haben.

Eine Strafaussetzung zur Bewährung lehnte das Gericht ab. In der mündlichen Urteilsbegründung hiess es demnach, die Angeklagten hätten «Angst und Schrecken» verbreitet.

Im März waren vor dem Oberlandesgericht Dresden in einem anderen Verfahren gegen die Gruppe «Revolution Chemnitz» bereits acht Angeklagte wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu Haftstrafen zwischen zwei Jahren und drei Monaten und fünfeinhalb Jahren verurteilt worden.

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