OVG: Verfassungsschutz muss Auskunftsanträge Ramelows und Paus neu bescheiden

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    Deutschland,

    Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) muss über die Anträge des Thüringer Ministerpräsidenten Bodo Ramelow und der Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau (beide Linkspartei) auf Einsicht in die Verfassungsschutzakten zur Linkspartei neu entscheiden.

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    Petra Pau im Verhandlungssaal des OVG Münster - dpa/dpa/picture-alliance

    Das Wichtigste in Kürze

    • Weigerung des Bundesamts war laut Münsteraner Urteil rechtswidrig.

    Dies entschied am Mittwoch das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster, wie die Gerichtspressestelle mitteilte. (Az. 16 A 1009/14, 16 A 1010/14)

    Der Streit um Akteneinsicht beschäftigt seit Jahren die Gerichte. Das BfV verweigerte Ramelow und Pau die Auskunft darüber, welche Daten zu ihren Personen in der Sachakte zur Linkspartei enthalten sind. Der 16. OVG-Senat begründete seine Urteile nun damit, dass die Ablehnung der begehrten Auskunft rechtswidrig gewesen sei - das BfV habe «sein Ermessen nicht ordnungsgemäss ausgeübt».

    Weder könne sich der Bundesverfassungsschutz auf Ausforschungsgefahren berufen, noch reiche ein pauschaler Verweis auf den Verwaltungsaufwand einer Auskunft für die Ablehnung aus. Das OVG liess die Revision gegen die Urteile nicht zu. Dagegen ist eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde möglich, über die das Bundesverwaltungsgericht entscheiden würde.

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