OVG erklärt pauschale Kölner Versammlungsbeschränkungen für rechtswidrig

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    Deutschland,

    Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hat pauschale Versammlungsbeschränkungen der Stadt Köln für rechtswidrig erklärt.

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    Das Wichtigste in Kürze

    • Obergrenze für Teilnehmer hängt laut Gericht von Ort und Anlass ab.

    Gründe für eine Beschränkung auf 100 Teilnehmer sowie eine Maskenpflicht und das Verbot von Aufzügen seien der Kölner Allgemeinverfügung «nicht zu entnehmen», teilte das Gericht am Mittwoch mit. Das OVG gab somit den Beschwerden von zwei Antragsstellern statt, die für Mittwoch Versammlungen angemeldet hatten.

    Statt einer pauschalen Regelung bedürfe es einer Einzelfallprüfung, entschied das Gericht mit zwei Eilbeschlüssen. «Je nach Ort und Anlass der Versammlung oder des Aufzugs könne eine Beschränkung der Teilnehmerzahl erforderlich sein oder auch nicht», erklärte das OVG. Es gebe keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür, dass sich die Pandemielage in Köln «so wesentlich von der landesweiten unterscheide, dass diese eine pauschal abweichende Regelung erfordere». Die Beschlüsse sind unanfechtbar.

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