Oppositionsfraktionen scheitern mit Vorlagen zur Einbürgerung NS-Verfolgter

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Deutschland,

FDP, Linke und Grüne sind im Bundestag mit Initiativen gescheitert, die die Wiedereinbürgerung von NS-Verfolgten und ihren Nachfahren erleichtern sollten.

Bundestagssitzung
Bundestagssitzung - dpa/dpa/picture-alliance/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • FDP, Linke und Grüne mit aktueller Rechtslage unzufrieden.

Für die Gesetzentwürfe von Grünen und Linken sowie einen Antrag der FDP fand sich am Donnerstag jeweils keine Mehrheit.

Laut Artikel 116 des Grundgesetzes hat jeder, der während der Nazi-Zeit «aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen» ausgebürgert wurde, Anspruch auf Wiedereinbürgerung. Dies gilt auch für die Nachfahren. Näheres regelt das Staatsbürgerschaftsgesetz.

Allerdings wurden zuletzt immer wieder Lücken in der Regelung beklagt. So wurden Fälle, in denen zum Beispiel ein Jude aus Angst vor Verfolgung ins Ausland flüchtete und dort eine neue Staatsbürgerschaft annahm, nicht erfasst. Auch Nachfahren von nichtehelichen Kindern oder Nachfahren von Frauen, die mit einem Ausländer verheiratet waren und ausgebürgert wurden, hatten keinen Anspruch auf Einbürgerung.

Die Gesetzentwürfe von Grünen und Linken zielten darauf ab, möglichst alle denkbaren Fälle abzudecken. Die FDP forderte ebenfalls eine gesetzliche Regelung, um die Lücken zu schliessen.

Nachdem die Grünen im vergangenen Sommer ihren Gesetzentwurf angekündigt hatten, setzte kurze Zeit später Bundesinnenminister Horst Seehofer (CDU) zwei Erlasse in Kraft, um den Betroffenen «eine erleichterte Einbürgerung» zu ermöglichen. Unions-Innenexperte Philipp Amthor (CDU) verteidigte diese Vorgehensweise in der Bundestagsdebatte.

Die Präzisierung der Rechtslage über Erlasse sei nicht nur schneller als ein Gesetzgebungsverfahren, sondern auch «rechtssicherer», sagte er. Die Vorschläge der Opposition würden hingegen zumindest vorübergehend zu weniger Rechtssicherheit führen, da sie durch Gerichte interpretiert werden müssten. Das Innenministerium habe die «handhabbare Lösung» gewählt, lobte Amthor.

Der SPD-Innenpolitiker Lars Castellucci zeigte sich weniger überzeugt. Es solle nun zunächst geprüft werden, inwiefern die Erlasse ihr Ziel erreichten. Danach würden, sofern nötig, weitere Massnahmen ergriffen.

Die Zahl der Anträge auf Wiedereinbürgerung nach Artikel 116 war zuletzt wegen des Brexit deutlich angestiegen. Laut Bundesinnenministerium waren 2015 lediglich 43 Anträge registriert worden. 2017 waren es 1667 und 2018 dann 1506 Anträge.

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