Verschiedene Umstände führten zu Quadroni-Freispruch in Scuol GR
Das Regionalgericht Engiadina Bassa/Val Müstair hat am Montag die schriftliche Urteilsbegründung für den Freispruch des Bündner Baukartell-Whistleblowers Adam Quadroni vom Vorwurf der Drohung gegen Behörden und Beamte veröffentlicht. Es fehle die Ankündigung eines bevorstehenden, gezielten Angriffs, so das Gericht.

Zur Anklage gegen Quadroni kam es, weil er nach einer Hausdurchsuchung im Dezember 2016, als Jagdwaffen beschlagnahmt wurden, telefonisch und zwei Tage später persönlich auf dem Polizeiposten Drohungen geäussert haben soll. Er soll Aussagen gemacht haben wie: «Ich habe auch Munition»; «Ich habe auch Sprengstoff;» «Ich kann ein Messer dabeihaben»; «Wer weiss, was ich in der Tasche habe» oder «Waffen sind heutzutage auch ein Lastwagen».
Das Gericht beurteilt diese Äusserungen allesamt als unspezifische Gefährdungsbehauptungen. Sie würden keine Ankündigungen eines konkret bevorstehenden Angriffs beinhalten. Quadroni erklärte vor Gericht, dass er damit auf die fehlende Konsequenz der Hausdurchsuchung habe hinweisen wollen. Er habe nicht nachvollziehen können, weshalb bei einer grossangelegten Aktion Waffen geholt worden seien, dann aber doch nicht alle Waffen beschlagnahmt worden seien.
Anlässlich der Hauptverhandlung führte der betroffene Polizist auch aus, dass er gar keine Strafanzeige habe machen wollen. Das Kommando habe ihn dazu gedrängt. Er habe nicht gewollt, dass Quadroni wegen der Strafanzeige noch mehr Probleme bekomme. Er habe ihn nicht direkt bedroht.
Quadroni hatte das Gespräch auf dem Polizeiposten ausserdem aufgenommen – zu seinem Schutz, wie er vor Gericht aussagte. Das Regionalgericht schrieb dazu: «Es ist schon unter dieser Prämisse wenig wahrscheinlich, dass sich jemand zu einer Drohung gegenüber einem Polizeibeamten hinreissen lässt, während der mutmassliche Täter sich gleich selbst aufnimmt und den Strafverfolgungsbehörden auch noch selbst den Beweis für seine angeblichen Taten freiwillig liefert.» Dies mute doch sehr lebensfremd an.
Im Zentrum des Prozesses vor dem Regionalgericht Engiadina Bassa/Val Müstair Ende April 2026 standen neben der Anklage gegen Quadroni auch die Durchsuchung und die Beschlagnahmung von Jagdwaffen im Haus von Quadroni sowie ein Einsatz der Polizei-Sondereinheit, die den Baukartell-Whistleblower im Juni 2017 festnahm. Dem Postenchef wurde bei diesen Ereignissen mehrfaches Fehlverhalten vorgeworfen. Auch er wurde aber im gleichen Prozess freigesprochen. Hier steht die schriftliche Urteilsbegründung noch aus.










