Nationalratskommission will Gebärdensprachen-Rahmengesetz schaffen
Die drei Gebärdensprachen sollen in der Schweiz rechtlich anerkannt werden. Die zuständige Nationalratskommission fordert ein eigenes Gesetz dafür. Sie schlägt damit einen anderen Weg ein als der Bundesrat.

Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) hat eine parlamentarische Initiative eingereicht, welche die Anerkennung der Gebärdensprachen durch die Schaffung eines Gebärdensprachen-Rahmengesetzes erreichen will. Der Entscheid fiel mit mit 13 zu 8 Stimmen bei 3 Enthaltungen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten.
Mit der Initiative befasst sich als Nächstes die Schwesterkommission des Ständerats. Stimmt sie der Schaffung eines Spezialgesetzes zu, kann die WBK-N mit der Ausarbeitung beginnen. Die Änderungen haben gemäss Initiativtext die Anerkennung und die Förderung der Gebärdensprachen sowie die Gleichstellung von gehörlosen und hörbehinderten Menschen zum Ziel.
Der Bundesrat will anders vorgehen. Er sieht Anpassungen im Behinderten-Gleichstellungsgesetz vor, um den Gebrauch der Gebärdensprachen zu regeln. Das soll Teil des Gegenvorschlags zur Inklusionsinitiative sein.
Die Inklusionsinitiative war 2024 mit 108'000 gültigen Unterschriften eingereicht worden. Sie verlangt, die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen und über alle Gesetzesebenen hinweg sicherzustellen. Menschen mit Behinderung sollen Anspruch haben auf Unterstützungs- und Anpassungsmassnahmen und insbesondere ihren Wohnort und ihre Wohnform frei wählen können.
In der Vernehmlassung war das Projekt der Landesregierung von Betroffenen teilweise scharf kritisiert worden. Sie bemängelten, dass es nur im Schneckentempo vorangehe. Bereits vor über drei Jahren hatte das Parlament mit einer überwiesenen Motion die rechtliche Anerkennung der Gebärdensprachen gefordert.
Der Umsetzungsvorschlag des Bundesrats erfülle diesen Auftrag nicht, hielt die WBK-N fest. Eine Anerkennung im Behinderten-Gleichstellungsgesetz werde weder der sprachlichen und kulturellen Identität der Gehörlosengemeinschaft noch den Anliegen des Parlaments gerecht, welches eine klare Abkehr von einem auf Behinderung reduzierten Ansatz gefordert habe.
Die Schaffung eines eigenständigen Gebärdensprachenrahmengesetzes ist laut der Nationalratskommission notwendig, um der besonderen Bedeutung der Gebärdensprachen gerecht zu werden und die Gleichstellung von gehörlosen und hörbehinderten Menschen nachhaltig zu verbessern.
Der Schweizerische Gehörlosenbund fordert seit Längerem ein Spezialgesetz zu den Gebärdensprachen – statt deren Integration in das Behinderten-Gleichstellungsgesetz. «Sprachen sind keine Behinderung», titelte die Organisation vor Jahresfrist in einer Mitteilung.
Das Gebärdensprachen-Rahmengesetz soll laut der WBK-N auch Fördermassnahmen zugunsten der Gebärdensprachen sowie Massnahmen zur Gleichstellung von gehörlosen und hörbehinderten Menschen vorsehen. Die Kommission nannte mehrere Beispiele. Dazu gehören ein Kompetenzzentrum für bilinguale-bimodale Bildung, die gezielte Förderung von wissenschaftlicher Forschung, ein TV-Angebot in Gebärdensprache und die Verbesserung von Dolmetschleistungen am Arbeitsplatz oder im Gesundheitswesen.






