Eine Kommune kann zu den umstrittenen Strassenausbaubeiträgen verpflichtet werden.
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig - dpa/AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Bundesverwaltungsgericht bestätigt Anweisung gegen hessische Kleinstadt.
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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied am Mittwoch im Fall der hessischen Kleinstadt Schlitz, dass die Kommunalaufsicht eine Gemeinde zum Erlass einer Strassenausbaubeitragssatzung anweisen dürfe. Die Stadt hatte bereits vor Gerichten in Hessen erfolglos gegen das Land geklagt und scheiterte nun auch vor dem höchsten deutschen Verwaltungsgericht. (Az. BVerwG 10 C 1.18)

Die Kommune hatte über mehrere Jahre ein erhebliches Haushaltsdefizit, verzichtete aber trotz geplanter Strassenbaumassnahmen auf die Erhebung von Anliegerbeiträgen. Der Landrat als zuständige Kommunalaufsichtsbehörde wies die Stadt daraufhin zum Erlass einer Strassenbeitragssatzung an. Gegen diese Anweisung klagte die Gemeinde erfolglos.

Das Bundesverwaltungsgericht entschied nun in letzter Instanz, dass sowohl eine landesrechtliche Pflicht zur Erhebung von Beiträgen als auch deren Durchsetzung durch die Kommunalaufsicht mit der kommunalen Selbstverwaltung vereinbar seien. In dem konkreten Fall seien auch keine verfassungsrechtlichen Grenzen berührt.

In Hessen wurden die Regelungen zur Erhebung von Strassenausbaubeiträgen inzwischen gelockert. In dem Rechtsstreit ging es dennoch um Klärung grundsätzlicher Fragen.

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