Kommissionen geben grünes Licht für automatisierte Fahrzeugfahndung

Keystone-SDA
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Bern,

Das automatische Scannen von Autonummern für die Fahndung und die Verkehrsüberwachung soll schweizweit möglich werden. Das fordern die zuständigen Parlamentskommissionen. Sie reagieren auf ein Bundesgerichtsurteil.

Einbrecher im Auto (Symbolbild). - Kantonspolizei St. Gallen

Dieses erklärte im Jahr 2024 die automatisierte Fahrzeugfahndung nach Beschwerden in mehreren Kantonen unter gewissen Umständen als unrechtmässig. Die Lausanner Richter bemängelten, dass nicht definiert sei, wofür die automatisierte Fahrzeugfahndung eingesetzt werden sollte. Auch sei der Umgang mit den erhobenen Daten nicht überall geregelt. Ein solches System, das in erster Linie der Strafverfolgung diene, greife in die Kompetenz des Bundes ein.

Konsequenz dieses Bundesgerichtsurteils war eine hohe Rechtsunsicherheit: Einige Kantone stoppten entsprechende Rechtsetzungsprojekte, andere Kantone mit bestehenden Bestimmungen sind unsicher, inwieweit diese noch zulässig sind.

Der Luzerner Kantonsrat und Nationalrätin Barbara Steinemann (SVP/ZH) forderten in der Folge eine nationale Rechtsgrundlage für die Einführung der automatischen Fahrzeugfahndung. Die zuständige Nationalratskommission gab der parlamentarischen Initiative von Steinemann bereits Folge. Nun sagt auch die Rechtskommission des Ständerats (RK-S) Ja dazu – mit 7 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten.

Damit kann die Nationalratskommission eine Vorlage ausarbeiten. Die RK-S geht gemäss Mitteilung davon aus, dass die Schwesterkommission ihre Arbeiten mit der angekündigten Vorlage zur Teilrevision der Bundesverfassung und Änderung des Bundesgesetzes über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes (BPI) koordinieren wird. Am Ende dürften Volk und Stände darüber entscheiden.

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